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Die Firebee und der deutsche Zoll ...

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Mathias:
Hier mal ein paar Informationen, um die Spekulationen und Falschmeldungen zu beenden.

Ja, es gibt die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU die für Schweizer Hersteller und Händler die innerhalb der EU handeln wollen auch gilt. Diese Änderungen sind seit April 2016 eben auch für Schweizer Produzenten innerhalb der EU gültig. Zum nachlesen, hier der Text der:

"Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR"
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0030

Innerhalb der Schweiz gibt es selbstverständlich keine CE Kennzeichnungspflicht! Sie kann genutzt werden, wird auch anerkannt, muß natürlich nicht! Würde nur gelten, wenn eine Schweizer Firma eben auch innerhalb der EU aktiv sein will, was wir ja definitiv nicht wollen.

CE-Kennzeichnungen außerhalb der EU können auch einfach als Bestätigung daß die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind, selbst aufgedruckt/angebracht werden. Es gibt keine verpflichtenden Prüfungen oder sowas! Es ist einfach eine Erklärung der Konformität.

Wir sehen das momentan recht unaufgeregt. Es gibt hochoffizielle korrekte  Lösungen, auch für die besonders obrigkeitshörigen Deutschen unter euch. Andreas wird natürlich direkt informiert.

Und ja, ich hätte es auch besser gefunden wenn man uns bei solchen Problemen direkt kontaktiert, weil dann aus dritter Hand zu erfahren daß ein Problem überhaupt existent ist, während die öffentliche Debatte inklusive aller verhaltenskreativen Auswirkungen bereits tobt, ist auch müßig. ;)

Die tatsächlichen Informationen (und ich spreche jetzt nicht mal noch von WIssen) aus der Debatten zu klauben, ist jetzt auch nicht meine liebste Abendbeschäftigung.

Genauere Informationen, wenn alles verifiziert ist. Skandalisieren oder Panik ist aber nicht angebracht.

czietz:
@Mathias: Ich finde nicht, dass das Bestehen auf die vom Hersteller bestätigte Einhaltung von z.B. Sicherheitsrichtlinien, wie es der Zoll nun getan hat, ein Zeichen für "besondere Obrigkeitshörigkeit" ist. Im Gegenteil: Als jemand, der kürzlich selbst wochenlang hartnäckigen Funkstörungen aus der Nachbarschaft hinterher gejagt ist (ich war kurz davor, die BNetzA darauf anzusetzen), finde ich es gut, dass alle Geräte innerhalb der EU (zumindest theoretisch) z.B. EMV-Normen einhalten müssen.

Umso besser, wenn die Firebee das offenbar tut und es somit schon eine einfache Lösung für Nervengifts Problem beim Import gibt.  :)

Mathias:

--- Zitat von: czietz am Fr 02.12.2016, 23:13:42 --- finde ich es gut, dass alle Geräte innerhalb der EU z.B. EMV-Normen einhalten müssen.
--- Ende Zitat ---
Ja, inhaltlich bin ich voll bei Dir. Solche Normen machen sehr oft auch SInn. Aber, die CE-Kennzeichnung selber ist ja – wenn außerhalb der EU produziert wurde – in erster Linie lediglich ein Pickerl daß man sich selber ausdruckt/aufbringt.
Das ist der Punkt auf den ich da hauptsächlich abgezielt habe. Das Board wurde ja in der Schweiz hergestellt, und hält deshalb garantiert alle dortigen Normen ein.
Deutschland ist halt nicht der Nabel der Welt, aber der Thread ließt sich eben so ;)

1ST1:
Matthias, habt ihr denn nun EMV-Messungen gemacht, oder nicht? Ja, oder Nein? Habr ihr einen entsprechenden Messbericht mit Zertifikat oder nicht? Das ist das entscheidende. Alles andere ist keine Aussage, die irgendjemandem weiter hilft. Es ist eure Pflicht, die Firebee entsprechend zu kennzeichnen, egal wie klein die Serie auch ist. Wenn nur das CE-Markieren und Beilegen der Dokumentation dazu versäumt wurde, kann ja Medusa die Firebee wieder an Nervengift zusenden, nachdem das nachgeholt wurde.

Alles andere ist nur ein Reden um den heißen Brei herum. Das hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern das ist EU-weit Gesetz, übrigens auch in Österreich. So wie jedes Autoteil eine ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) braucht, braucht auch die Firebee eine Nachweis über EMV-Konformität. Das ist mehr als nur eine Formalität, die Geräte können von der BNetzA eingezogen werden, und das wird die Besitzer sicher nicht freuen, wenn sie ermittelt wurden, und Medusa kann finanziell belangt werden, das kann richtig weh tun.

Mathias:
Oh, mein besonderer Freund schon wieder.

Ließ mein Posting oben, oder informiere Dich, CE-Kennzeichnung ist in der Schweiz wie gesagt keine Pflicht. Und selbst eine Kennzeichnung setzt keinerlei externe Prüfung voraus!

Hör bitte auf permanent mit Falschinformationen alles zu verkomplizieren.

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