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Die Firebee und der deutsche Zoll ...

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czietz:

--- Zitat von: dbsys am Fr 02.12.2016, 15:32:10 ---Glaubt Ihr im Ernst, die ganzen Chinesen, die über ebay.de oder Amazon.de unseren Markt mit teilweise zweifelhafter Elektronik fluten, würden sich die Mühe machen, sich um eine CE-Zertifizierung zu bemühen??

Wozu, wenn man Aufkleber mit CE-Zeichen drauf an praktisch jeder Ecke kaufen kann?

--- Ende Zitat ---

Warum sollte es ein Problem sein, dass man CE-Aufkleber kaufen kann? Eine gängige Fehlinformation ist ja, dass das CE-Zeichen eine Art Prüfsiegel oder Zertifikat sei, welches von irgendeiner Prüfstelle verliehen werden muss. Nein, das CE-Kennzeichen zeigt an, dass der Hersteller (oder Importeur) die Konformität mit den relevanten europäischen Richtlinien erklärt. Nochmal: Der Hersteller erklärt selbst, alles richtig gemacht zu haben und verpasst seinem Produkt als Ausdruck dieser Erklärung ein CE-Zeichen. Das wird nicht von einem Dritten verliehen.

Eine seriöse Firma wird aber die Konformität von einem akkreditierten Prüflabor -- im Falle der Firebee also z.B. bzgl. EMV -- testen lassen, bevor sie die Konformitätserklärung erstellt, schon um im Falle von Beschwerden/Klagen etwas in der Hand zu haben. Ein chinesischer Hersteller, der im Zweifelsfall für Behörden in Europa eh nicht greifbar ist, mag hingegen natürlich "auf gut Glück" das CE-Zeichen anbringen, könnte ja vielleicht gut gehen.

Nun weiß ich nicht, ob sich die Schweiz (als Nicht-EU-Land) an die EU-Richtlinien quasi mit drangehängt hat, d.h. ob die Firebee, wenn sie in der Schweiz in Verkehr gebracht werden darf, die entsprechenden Normen sowieso erfüllt oder ob dort laxere Bedingungen gelten. Es ist auf alle Fälle ein Fauxpax, bei der Bestellung nicht darauf hinzuweisen, dass die Firebee offiziell nicht legal in die EU importiert werden darf.

1ST1:
Genau, man kann das auch hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

Die Schweiz war die letzten 10-20 Jahre schon dabei, aber nicht ganz richtig, in der Schweiz war CE nicht zwingend notwendig, wurde aber anerkannt. Jetzt aber lese ich das hier: http://www.ibf-solutions.ch/ce-kennzeichnung-schweiz/


--- Zitat ---
Am 20.4.2016 wurden 8 EU Richtlinien durch neue Versionen, welche durch das sogenannte New Legislative Framework erstellt wurden, ersetzt:

    Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
    EMV-Richtlinie 2014/30/EU
    ATEX Richtlinie (Explosionsgefährdete Umgebungen) 2014/34/EU
    Explosivstoffe 2014/28/EU
    einfache Druckbehälter 2014/28/EU
    nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU
    Messgeräte 2014/32/EU
    Aufzüge 2014/33/EU

Wichtige Änderung! Alle neuen Richtlinien fordern nun eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung.


Die Schweiz hat im Zug des Mutual Recognition Agreements und unter Einhaltung des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse diese neuen Richtlinien durch passende Verordnungen in nationales Recht umgesetzt. Die neuen schweizerischen Bestimmungen traten am 20.4.2016 in Kraft.

--- Ende Zitat ---

Nervengift:
@1ST1: Das heißt, für die Firebee muss eine entsprechende Analyse durchgeführt werden oder eben nicht, weil das Produkt aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien stammt? Ich bin jetzt total verwirrt?!

czietz:
@Nervengift: Der von 1ST1 zitierte Stichtag gilt vielleicht für das Inverkehrbringen in der Schweiz. Beim Import in die EU muss schon seit bestimmt 15 Jahren der Hersteller (oder dessen Bevollmächtigter oder der Importeur, also Du) die Konformität erklären und diese Erklärung mittels CE-Zeichen kenntlich machen.

1ST1:
In der EU sind die EMV-Tests mit dazugehöriger CE-Kennzeichnung bei Elektrogeräten schon seit etwa 20 Jahren Pflicht, müsste irgendwann '96 sein als ich mich damit erstmalig befassen musste.

Es geht hier aber ausschließlich um Komplettgeräte, die der Endanwender nur auspacken, anschließen und einschalten muss, um sie zu benutzen. Die Firebee als Komplettgerät gehört in diese Kategorie. Ein Firebeemainboard in der Antistatiktüte nicht unbedingt: Denn bei Baugruppen, Komponenten und ähnliches ist dies nicht zwingend erforderlich, wird aber trotzdem gemacht, um es z.B. den Systemhäusern einfacher zu machen, Komplett-PCs zu bauen. Denn wenn schon alle Einzelteile die EMV-Tests bestanden haben, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass auch das Komplett-Gerät aus EMV-geprüften Komponenten es auch auf Anhieb schafft. Und auch der Endanwender der sich seinen PC noch selber zusammen schraubt erhält so die große Chance, dass sein Eigenbau nicht dem Nachbarn seinen Radio oder Fernsehempfang stört. Ein PC-Mainboard ohne Konformitätserklärung wäre damit innerhalb Europas quasi unverkäuflich.

Allerdings hatten wir damals auch so Kuriositäten dass die Bestehung der Störaussendungsprüfung (Freifeldmessung) z.B. davon abhing, wie fest eine gewisse Gehäuseschraube angezogen war, Elektromagnetismus kann manchmal sehr rätselhaft sein. Wer manchen PC aufschraubt und so kupferne Gehäuseklammern findet, oder eleganter, mit einem Metallgewebe ummantelte Schaumstoffblöcke, der kann daraus schließen, dass das Gehäuse extra damit noch für elektromagnetische Wellen abgedichtet werden musste, um noch ach und krach über den Test zu kommen.

Deswegen findet man in den Prüfberichten auch immer komplette PCs im denen dann die auf dem Prüfbericht genannte Komponente verbaut ist, und nicht nur ein laufendes Mainboard auf dem Prüftisch. Um Geld zu sparen haben wir damals dann - sofern wir zuversichtlich waren - immer eine neue Grafikkarte und Mainboard verbaut, schaffte es das Gesamtsystem, gabs dann Konformitätserklärungen und Zertifikates für beides mit einem Messdurchgang. Ein paar Mal beteiligte sich auch noch ein befreundeter Gehäusehersteller, der dann auch gleich sein Zertifikat für sein Blech bekam.

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