Hardware > Firebee
Die Firebee und der deutsche Zoll ...
czietz:
@1ST1 irrt allerdings bei einigen Details: Eine "benannte Stelle" ist nicht zwangsläufig das gleiche wie ein Prüflabor -- und weder das eine noch das andere ist Pflicht bei der Erklärung der Konformität mit der EMV-Richtlinie.
Ein externes Prüflabor wird meist dennoch hinzugezogen, weil wohl die wenigsten Hersteller selbst eine normgerechte Prüfung durchführen können. Wer das aber als Hersteller selbst kann und die Prüfberichte für die technischen Unterlagen selbst erstellt, darf die Konformität aber auch erklären, ohne je ein externes Prüflabor eingeschaltet zu haben. Wie gesagt, das CE-Zeichen wird nicht von einem Prüflabor verliehen, sondern zeigt an, dass der Hersteller die Konformität erklärt!
Die benannte Stelle andererseits prüft im Falle der EMV-Richtlinie freiwillig die Unterlagen:
"(4) Zusätzlich zu dem Verfahren nach den Absätzen 2 und 3 kann der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter die technischen Unterlagen der benannten Stelle mit dem Antrag auf ihre Bewertung vorlegen. " (§7 EMVG)
Da das CE-Zeichen eben nicht im Rahmen irgendeiner Zertifizierung von einem Dritten verliehen wird, ist auch der Satz ...
--- Zitat ---Du brauchst auf einem zertifizierten Produkt nur einen einzigen Widerstand ändern, und schon musst du theoretisch eine Neu-Zertifizierung durchführen.
--- Ende Zitat ---
... in seiner Pauschalität Unsinn. Wenn sich der Hersteller sicher ist, dass diese Änderung keine Auswirkung auf die Konformität hat, wird er nicht (und muss er nicht) eine neue Prüfung veranlassen.
1ST1:
Patrick, so einfach ist es auch wieder nicht. Es soll ja Länder geben, in denen diverse Drogen legal sind. Das heißt aber noch lange nicht, dass jemand diese von dort in ein Land verkaufen darf, in dem das nicht so ist. In Saudi-Arabien wirst du bei Einreisekontrolle gleich in den Knast gesteckt, wenn du ein Mohnbrötchen im Gepäck hast.
czietz, sofern der Hersteller selbst ein anerkanntes Prüflabor hat (das also auf Einhaltung der Normen geprüft wurde, sprich akkreditiert ist) darf er das natürlich auch selber, das ist klar. Wenn das Labor durch viele Neuentwicklungen des Herstellers ausgelastet ist, lohnt sich das auch, dafür die Ressourcen zu investieren. Aber beim besten Willen, glaubst du dass Medusa das hat? Das ist doch ein ganz kleiner Betrieb. Wenn die das nämlich hätten, dann hätten sie von vorneherein alles richtig gemacht, dann wäre es erst garnicht so weit gekommen. Mein Eindruck ist, im Firebee-Team hat nicht einer überhaupt an diese Möglichkeit gedacht, dass von der Seite eine Problematik vorliegen könnte.
CE-Zeichen aufbabschen bedeutet, dass man die dazu nötigen Prüfungen durchgeführt und bestanden hat. Ein Zertifikat ausstellen, ohne das getan zu haben ist russisch Roulette.
Patrick STf:
Es ist vielleicht nicht ethisch aber letztendlich haftet der Empfänger der Sendung für den Inhalt. Du darfst auch Waffeln ins Ausland verkaufen, solange du dich an die deutschen Gesetze hältst. Warum glaubst du bestellen so viele Bundesbürger Schusswaffen aus Amerika? Dort sind die Gesetze in den meisten Bundesländern im Vergleich zu den deutschen sehr schwach. Von zehn Sendungen wird höchstens eine Sendung eingezogen. Dem Händler passiert nichts, aber der Empfänger muss sich dann warm anziehen :)
--- Zitat von: 1ST1 am Sa 03.12.2016, 18:34:01 ---So einfach ist es auch wieder nicht. Es soll ja Länder geben, in denen diverse Drogen legal sind. Das heißt aber noch lange nicht, dass jemand diese von dort in ein Land verkaufen darf, in dem das nicht so ist. In Saudi-Arabien wirst du bei Einreisekontrolle gleich in den Knast gesteckt, wenn du ein Mohnbrötchen im Gepäck hast.
--- Ende Zitat ---
1ST1:
Gut, in dem Fall hast du recht. Aber wie oben entdeckt, gelten die EMV-Bestimmungen inzwischen auch vollumfänglich in der Schweiz. Das heißt, Medusa hat selbst innerhalb der Schweiz ein Problem. Und unser Freund N. hat einen gültigen Kaufvertrag über ein Gerät, was er in Deutschland betreiben möchte, und er ging davon aus, dass er das darf. Damit ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Er hat das Recht auf Nachbesserung - sprich Nachholung der CE.Kennzeichnung mit allen was da dran hängt, und wenn das nicht geht, dann Geld zurück.
Patrick STf:
Genauso schaut es leider aus >:D
--- Zitat von: 1ST1 am Sa 03.12.2016, 18:55:14 ---Gut, in dem Fall hast du recht. Aber wie oben entdeckt, gelten die EMV-Bestimmungen inzwischen auch vollumfänglich in der Schweiz. Das heißt, Medusa hat selbst innerhalb der Schweiz ein Problem. Und unser Freund N. hat einen gültigen Kaufvertrag über ein Gerät, was er in Deutschland betreiben möchte, und er ging davon aus, dass er das darf. Damit ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Er hat das Recht auf Nachbesserung - sprich Nachholung der CE.Kennzeichnung mit allen was da dran hängt, und wenn das nicht geht, dann Geld zurück.
--- Ende Zitat ---
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