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1ST1:
Solange ich das veränderte Werk nicht weiter gebe, sondern nur für mich behalte, hat das den Urheber rein garnicht zu interessieren. Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will.

mfro:

--- Zitat von: 1ST1 am Fr 17.11.2017, 20:00:41 ---Solange ich das veränderte Werk nicht weiter gebe, sondern nur für mich behalte, hat das den Urheber rein garnicht zu interessieren. Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will.

--- Ende Zitat ---

Da täuschst Du dich:

§39 UrhG (Urheberrechtsgesetz):

(1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.


Ein Urheberrecht kannst Du nicht als Eigentum erwerben (nur ererben), Du hast nur das Nutzungsrecht gekauft.

Arthur:

--- Zitat von: 1ST1 am Fr 17.11.2017, 20:00:41 --- Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will.

--- Ende Zitat ---

Wer's glaubt... >:D >:D >:D

Nervengift:

--- Zitat von: Arthur am Fr 17.11.2017, 20:26:32 ---
--- Zitat von: 1ST1 am Fr 17.11.2017, 20:00:41 --- Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will.

--- Ende Zitat ---

Wer's glaubt... >:D >:D >:D

--- Ende Zitat ---

Können kann @1ST1 schon. Ist nur die Frage ob er's auch darf. :D Aber mal ganz ehrlich, selbst wenn man jemanden anschwärzte eine 20 Jahre alte Software gepacht zu haben und eine Verletzung des Nutzungsrecht begangen zu habe ... . Ich will da jetzt nicht weiterdenken. ... Einstein hatte Recht! 

1ST1:
Ich wüsste nicht wer mir verbieten könnte, meine aus dem Louvre gekaufte originale Mona-Lisa zeiß zu übermalen oder ihr ein Bärtchen unter die Nase zu malen. Das wäre zwar die Zerstörung eines bedeutenden Kulturgutes, aber wenn ich sie legal erworben und bezahlt habe, kann ich damit machen was ich will.

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