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N.AES für Firebee angepaßt

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goetz @ 3rz:

--- Zitat von: ari.tao am Do 16.11.2017, 04:39:06 ---
--- Zitat von: gh-baden am Mi 15.11.2017, 20:37:50 ---... da urheberrechtlich geschützte Werke (mit einer Schöpfungshöhe) nicht ohne Zustimmung des Urhebers werkverfremdend verändert werden dürfen.
--- Ende Zitat ---
Wenn das wahr wäre, dann gäbe es einen großen Teil der avantgardistischen Kunst der Moderne nicht, keine Campbell´s Suppendosen oder Marilyns von Warhol, kein verkehrt herum aufgestelltes Urinal und keine Monalisa mit Schnurrbart von Duchamp, nicht einmal Donald Duck mit Goldhelm, etc. Auch Beltracchi wurde afaik nicht nach dem Urheberrecht belangt (sondern wg, Betrugs).  :P

--- Ende Zitat ---

Man kann urheberrechtlich geschützte Werke natürlich verändern, wenn dadurch eine neue Qualität, ein neues Werk entsteht. Bei einem „einfachen“ Patch ist das wohl kaum der Fall. (Ein Gegenbeispiel, wo das rechtlich vielleicht sogar geklappt hätte, wäre KAOS gewesen. Aber für Software hat das IIRC noch keiner durchgefochten)



--- Zitat von: Nervengift am Mi 15.11.2017, 19:25:05 ---Ansonsten halte ich die Lösung, die Lonny vorgeschlagen hat, für einen gangbaren Weg.
--- Ende Zitat ---
Noch besser fände ich es, wenn er seinen Patch mal genau beschreibt, sodaß ihn jeder selbst nachvollziehen & ausführen kann. Dann gäb´s doch das Problem mit Woller gar nicht.
Wenn der Patch veröffentlicht ist und NAES2 sauber auf der Biene läuft, dann, @Mathias , ist das ein guter Grund für mich, demnächst eine FireBee zu bestellen.  ;)
[/quote]

Naja, wenn er den Patch genau beschreibt … dann ist das genau der Patch. Zwischen einer Wortbeschreibung und einer technischen Anleitung ist dann kein rechtlicher Unterschied, nur einer im Komfort.

1ST1:

--- Zitat von: gh-baden am Do 16.11.2017, 18:34:13 ---(Ein Gegenbeispiel, wo das rechtlich vielleicht sogar geklappt hätte, wäre KAOS gewesen. Aber für Software hat das IIRC noch keiner durchgefochten)

--- Ende Zitat ---

Nein, KAOS musste von ATARI lizenziert werden. Der Krohmke war deswegen ein paar Mal in Raunheim.

goetz @ 3rz:

--- Zitat von: 1ST1 am Do 16.11.2017, 18:53:07 ---
--- Zitat von: gh-baden am Do 16.11.2017, 18:34:13 ---(Ein Gegenbeispiel, wo das rechtlich vielleicht sogar geklappt hätte, wäre KAOS gewesen. Aber für Software hat das IIRC noch keiner durchgefochten)

--- Ende Zitat ---

Nein, KAOS musste von ATARI lizenziert werden. Der Krohmke war deswegen ein paar Mal in Raunheim.

--- Ende Zitat ---

Ja, wurde es, ich sage ja nur, dass KAOS so deutlich anders ist, dass man von einem neuen Werk sprechen könnte. Konjunktiv.

1ST1:
Nein KAOS war kein neues Werk, sondern ein ziemlich großer Patch, deswegen musste es ja lizenziert werden,

ari.tao:
Was denn nun, @gh-baden ? Erst behauptest Du, eine Verfremdung eines urheberrechtlich geschützten Werkes sei ohne Zustimmung des Urhebers verboten - jetzt aber soll offensichtlich gerade eine solche Verfremdung Voraussetzung dafür sein, daß gar kein Verstoß gg. das Urheberrecht vorliegt? Entscheide Dich mal!
Und auch Deine zweite Argumentationslinie hält nicht: Wenn durch einen Patch keine ´neue Qualität´ entsteht, er also garnichts verfremdet, sondern im Gegenteil der Ertüchtigung dient, also gerade im Sinne des Urhebers wirkt, so muß er erlaubt sein. Sonst könnte man nicht nur nicht das Dach eines Architektenhauses flicken, in dem es durchregnet, sondern auch alle Museums-Restauratoren täten das Verbotene*.
Und vertragsrechtlich kann ein solcher Patch imho auch nicht untersagt werden: Ein derartiges Verbot stellt eine so starke Einschränkung der Verbraucherrechte dar, daß es von vornherein unwirksam wäre (und damit womöglich den gesamten Vertrag gefährdet). Schon viele AGBs sind an so etwas gescheitert.
Man kann aber sicherlich nicht das gesamte gepatchte Werk weitergeben, indem man behauptet, daß eben sei der eine große Patch, gewissermaßen als ´toto pro pars´.

Worauf Woller zu Recht bestand, war deshalb wohl nur die Unterlassung der Weitergabe der Serien-Nummer. Ich kann mir aber keine technischen Umstände vorstellen, die diese nötig machen, um den angestrebten Zweck des Patches zu erreichen.

* Es gibt/gab durchaus Künstler, die die Vergänglichkeit eigener Werke zum wesentlichen Bestandteil deren Inhalts erklär(t)en. Bin mal gespannt, wie die Nachwelt damit umgeht. Kafkas Wille wurde ja (zu unserem Glück?) auch nicht vollzogen.

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