Hardware > Firebee
N.AES für Firebee angepaßt
Nervengift:
Folgendes (was Lonny geschrieben hatte) sollte man auch nicht unerwähnt lassen:
--- Zitat ---I emailed Woller several times regarding the status of NAES and never got a single reply. I assumed it was a dead project and unattainable. Perhaps, only emails about money get answered. Anyway, ACP project manager emailed Woller and told him what I had done, then Woller decides to talk to me. :P
--- Ende Zitat ---
Einen alten Klepper immer noch als Rennpferd verkaufen wollen aber ansonsten nichts mehr mit dem Geschirr zu tun haben zu wollen, die Einstellung finde ich nicht wirklich gut, aber sie findet sich leider sehr oft in der Szene. >:(
Ansonsten halte ich die Lösung, die Lonny vorgeschlagen hat, für einen gangbaren Weg.
goetz @ 3rz:
--- Zitat von: Skywalker am Mi 15.11.2017, 10:47:11 ---
--- Zitat von: gh-baden am Di 14.11.2017, 20:51:46 ---Ich kenne weder den Inhalt des Patchs noch Konstantins Reaktion. Patches anzubieten an sich ist aber völlig legal, wenn man darin keine urheberrechtlich geschützten Komponenten verteilt, an denen man keine Rechte hat.
--- Ende Zitat ---
Wo steht das denn?
Patcht man ein bestehendes Programm, ändern man es.
--- Ende Zitat ---
Zum einen hatten wir es vom Verbreiten eines Patches. Nicht vom Anwenden des Patches.
Zum anderen kann man fast alle „Nutzungsbedingungen“ auch benutzen, um sie laut vorlesend der Wutach bei Hochwasser zu erzählen. Das hat den selben rechtlichen Effekt, wie zu denken, sie wären für einen selbst gültig. Sind sie nämlich praktisch immer nicht – entweder weil sie Verbraucherrechte zu sehr einseitig einschränken, oder überraschende Klauseln sind - oder, noch einfacher, weil sie unabhängig vom Inhalt nie gültig wurden, wenn man sie nicht vor dem Kauf kannte. Wenn irgendwas in einer Packung steht, nachdem ich einen Kaufvertrag einging, ist das nachgeschobenes Zeugs, das ungefähr so irrelevant für mich als Käufer zu beachten ist, wie wenn ich nach einem Kauf hinterher zur Kasse gehe und sage, dass ich mir das alles anders vorgestellt habe und jetzt doch lieber 30 DM weniger bezahle. Klar, man kann es probieren …
--- Zitat von: Skywalker am Mi 15.11.2017, 10:47:11 ---In vielen Nutzungsbedingungen steht u.a. genau das geschrieben, das Änderungen am Programm verboten sind.
So pauschal kann man also die Aussage nicht machen, das Patches erlaubt sind. :)
--- Ende Zitat ---
Ja, das Anwenden eines Patches kann u.U. als Urheberrechtsverletzung angesehen werden, da urheberrechtlich geschützte Werke (mit einer Schöpfungshöhe) nicht ohne Zustimmung des Urhebers werkverfremdend verändert werden dürfen. Erstmal so pauschal. Da wird es dann komplizierter.
Aber eben nur das Anwenden des Patches. Nicht das Ausliefern.
Und ja, die Seriennummer sollte man halt nicht im Patch mit anbieten.
ari.tao:
Es geht doch dabei um ´Ertüchtigung´, also einer Art Reparatur - wie kann davon das Urheberrecht verletzt werden? Hat man als Verbraucher nicht ein Recht darauf? Vielleicht sogar ein Recht auf Update?
goetz @ 3rz:
--- Zitat von: ari.tao am Mi 15.11.2017, 22:26:11 ---Es geht doch dabei um ´Ertüchtigung´, also einer Art Reparatur - wie kann davon das Urheberrecht verletzt werden? Hat man als Verbraucher nicht ein Recht darauf? Vielleicht sogar ein Recht auf Update?
--- Ende Zitat ---
Ertüchtigung oder nicht ist Wurst. Wenn du einen Maler beauftragst, dir irgendein ein Bild zu malen für sagen wir 10k€, und du nimmst es hinterher und machst es „hübscher“, dann veränderst du sein Werk ohne Erlaubnis. Ist schwierig. Dito für Fotos. (Non-trivialer) Code wird heute als urheberrechtlich geschützt angesehen, damit gilt das hier prinzipiell auch erstmal.
Ein Recht auf Update ist so richtig nicht vorgesehen. Du kaufst erstmal das, was zum Auslieferungszeitpunkt bestand. Fehler kannst du bemängeln, und der Hersteller muss sich das eigentlich ansehen und reparieren, mindern oder wandeln. De jure gilt das auch für Software, de fakto geht das mit jedem Toaster, aber nicht mit fehlerhafter Software, leider sind die Gerichtsentscheidungen da oft etwas wankelmütig aus Verbrauchersicht.
Ach ja, hätte ich alles kürzer haben können, das meiste hatte ich ja schon vor knapp 20 Jahren geschrieben :-) http://downloads.atari-home.de/Scene_Demos/!MAGS/ATOS/online/9903/editoria.htm
ari.tao:
^^-- Ist das nicht etwas antik?
Ach, ich vergaß: Unser gesamtes Rechtssystem ist ja fast noch römisch. >:D
--- Zitat von: gh-baden am Mi 15.11.2017, 22:52:39 ---Ertüchtigung oder nicht ist Wurst.
--- Ende Zitat ---
Ist mir gar nicht Wurst. Ich will benutzen, was ich gekauft habe, und das auch in Zukunft. Ich kaufe doch keine Software als l´art pour´l´art. Dieser juristische Trick, alle Eigenschaften abzustreiten, der mag vielleicht in USA funktionieren, aber bei uns? Da könnte man ja sogar schon einen Anscheins-Beweis führen! 8)
--- Zitat von: gh-baden am Mi 15.11.2017, 20:37:50 ---... da urheberrechtlich geschützte Werke (mit einer Schöpfungshöhe) nicht ohne Zustimmung des Urhebers werkverfremdend verändert werden dürfen.
--- Ende Zitat ---
Wenn das wahr wäre, dann gäbe es einen großen Teil der avantgardistischen Kunst der Moderne nicht, keine Campbell´s Suppendosen oder Marilyns von Warhol, kein verkehrt herum aufgestelltes Urinal und keine Monalisa mit Schnurrbart von Duchamp, nicht einmal Donald Duck mit Goldhelm, etc. Auch Beltracchi wurde afaik nicht nach dem Urheberrecht belangt (sondern wg, Betrugs). :P
Aber jetzt geht´s zu weit in´s OT, vielleicht sollten wir mal einen eigenen Thread daraus machen?
-------
--- Zitat von: Nervengift am Mi 15.11.2017, 19:25:05 ---Ansonsten halte ich die Lösung, die Lonny vorgeschlagen hat, für einen gangbaren Weg.
--- Ende Zitat ---
Noch besser fände ich es, wenn er seinen Patch mal genau beschreibt, sodaß ihn jeder selbst nachvollziehen & ausführen kann. Dann gäb´s doch das Problem mit Woller gar nicht.
Wenn der Patch veröffentlicht ist und NAES2 sauber auf der Biene läuft, dann, @Mathias , ist das ein guter Grund für mich, demnächst eine FireBee zu bestellen. ;)
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