Autor Thema: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status  (Gelesen 2296 mal)

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Offline tkreutz

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Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
« am: Fr 03.02.2023, 08:03:10 »
Hallo Zusamen,

ich habe mal eine rechtliche Frage. Ich spiele gerade ein paar Titel im Emulator und stelle mir die Frage, ob man diese Spiele auch als App nachbauen dürfte.

Kennt sich jemand vielleicht damit aus, wie es sich bei Titeln handelt, bei denen man den Rechteinhaber nicht mehr ausmachen kann ? (Im Zweifelsfalle sicher besser die Finger davon lassen).

Gibt es irgendwo Verzeichnisse, wo man möglicherweise in Erfahrung bringen kann, bei welchen Titeln sich der rechtliche Status geändert hat, weil der ursprüngliche Rechteinhaber die Rechte freigegeben hat ?

Danke.

Gruß
Thorsten

Offline ste1040fan

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Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
« Antwort #1 am: Fr 03.02.2023, 15:31:06 »
Hallo!

Einen Überblick bietet die Seite https://www.atariuptodate.de/de/games. Einen vergleichbaren Überblick bietet das ATARI-Museum: https://www.atari-computermuseum.de/spielewelt.htm. Leider sind die Angaben nicht immer vollständig, aber unverkennbar werden die Seiten aktualisiert.

Für 100 Spiele gibt CHIP spezielle Hinweise, falls eines des Gesuchten dabei ist:https://www.chip.de/news/100-Retro-Spiele-von-Atari-Hier-gibts-die-Klassiker-kostenlos_88734958.html. Solche Hinweise gibt es mehrere, vermutlich helfen sie nicht wirklich weiter, weil es hier auf den Zufallsfund ankommt.
 
Die rechtliche Seite ist schwierig zu beurteilen, weil sie je nach Spiel, Rechteinhaber, Ursprungsland usw. unterschiedlich ausfallen kann. Wenn in der Übersicht von Atari-up-to-date z.B. ausdrücklich Freeware steht, bzw. der Verweis auf eine PD-Diskette, dann ist das hilfreich. Im Zweifelsfall gilt aber: besser nicht!

Greetings!

Offline simonsunnyboy

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Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
« Antwort #2 am: Fr 03.02.2023, 17:25:28 »
Nachbauen ist es durchaus kein Problem, es sollte halt nicht so heissen und sich doch in Details, Texten und Artwork unterscheiden.

Es gibt schließlich genug Pac Man Clone, die sich aber halt nicht so nennen und die z.B. andere Level und Eigenheiten haben.

Ähnliches galt auch beim Brettspiel Whacky Wit. Da musste der Designer halt alles ein bissle anders machen als ein Original Pac-Man, neue Namen, Bezichnungen und Beschreibungen, anderre Level, aber danach gabs keine rechtlichen Probleme.

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Offline MJaap

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Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
« Antwort #3 am: Fr 03.02.2023, 17:43:54 »
Kennt sich jemand vielleicht damit aus, wie es sich bei Titeln handelt, bei denen man den Rechteinhaber nicht mehr ausmachen kann ? (Im Zweifelsfalle sicher besser die Finger davon lassen).

Gibt es irgendwo Verzeichnisse, wo man möglicherweise in Erfahrung bringen kann, bei welchen Titeln sich der rechtliche Status geändert hat, weil der ursprüngliche Rechteinhaber die Rechte freigegeben hat ?

Es kommt eher selten vor, dass ein Spiel komplett freigegeben wird, also inklusive der Assets. Schon häufiger ist die Freigabe als Freeware/Shareware. Kam im Atari-Bereich gelegentlich vor - z.B. die Spiele von Tommy Software. Bei Anwendungen passierte es häufiger (u.a. TwiLight).

Oft ist es gerade bei Spielen so, dass es mehr als einen möglichen Rechteinhaber gibt. Dann gibt es wiederum Rechteinhaber, die als vergleichsweise großzügig gelten (sofern keine Gewinnabsicht verfolgt wird) oder gnadenlos (Nintendo).


Offline tkreutz

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Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
« Antwort #4 am: Sa 04.02.2023, 09:29:17 »
Danke für Euer Feedback, insgesamt also auch ein recht kompliziertes Thema.

Offline czietz

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Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
« Antwort #5 am: Sa 04.02.2023, 10:20:47 »
Abandonware ist kein rechtlich relevanter Begriff. Er kann einen natürlich dazu motivieren, nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" [1] zu verfahren. Aber für die Frage, ob ein Nachbau eines Spiels zulässig ist, ist er nicht von Bedeutung.

Ein Spielprinzip für sich alleine ist nicht geschützt. Man denke nur an die ganzen First-Person-Shooter nach Doom, die sich alle irgendwie so spielten wie Doom.

Geschützt sind aber:
  • Ggf. der Name nach Markenrecht. Du solltest Deine App also nicht nach dem Original benennen, auch wenn das natürlich bedeutet, dass Du nicht von dem eventuellen Bekanntheitsgrad des Originalnamens profitieren kannst.
  • Ggf. Grafiken, Sounds, Leveldesigns, Story usw. nach Urheberrecht, sofern sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Designe lieber etwas erkennbar eigenes.
  • Der tatsächliche Programmcode. D.h. nur einen Atari-Emulationslayer um das Original herumbauen, geht natürlich nicht ohne Einwilligung des Rechteinhabers.

[1] EDIT: Wobei "kein Kläger" durchaus von Vorteil sein kann. Selbst wenn man sich rechtlich korrekt verhalten hat, hat man schließlich Scherereien, wenn man an einen klagefreudige Gegner gerät. (Ich hatte mal das ausdrückliche Nicht-Vergnügen, einen großen Rüstungskonzern in einer Urheberrechtssache zu verärgern. Ich bin bis heute der Meinung, dass ich im Recht gewesen bin.)
« Letzte Änderung: Sa 04.02.2023, 10:36:40 von czietz »

Offline tkreutz

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Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
« Antwort #6 am: Sa 04.02.2023, 15:29:03 »
Geschützt sind aber:
[1] EDIT: Wobei "kein Kläger" durchaus von Vorteil sein kann. Selbst wenn man sich rechtlich korrekt verhalten hat, hat man schließlich Scherereien, wenn man an einen klagefreudige Gegner gerät. (Ich hatte mal das ausdrückliche Nicht-Vergnügen, einen großen Rüstungskonzern in einer Urheberrechtssache zu verärgern. Ich bin bis heute der Meinung, dass ich im Recht gewesen bin.)

Danke für den ausführlichen Beitrag. Ja, ich weiß vom Hercules Mainframe Emulator, dass solche Sachen nach hinten los gehen können (Stichwort Emulator). Da muss man sich also gut überlegen, ob man gewillt ist, Risiken einzugehen. Aber was ist schon ohne Risiko im Leben.