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Software => Coding => Thema gestartet von: tkreutz am Fr 03.02.2023, 08:03:10

Titel: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
Beitrag von: tkreutz am Fr 03.02.2023, 08:03:10
Hallo Zusamen,

ich habe mal eine rechtliche Frage. Ich spiele gerade ein paar Titel im Emulator und stelle mir die Frage, ob man diese Spiele auch als App nachbauen dürfte.

Kennt sich jemand vielleicht damit aus, wie es sich bei Titeln handelt, bei denen man den Rechteinhaber nicht mehr ausmachen kann ? (Im Zweifelsfalle sicher besser die Finger davon lassen).

Gibt es irgendwo Verzeichnisse, wo man möglicherweise in Erfahrung bringen kann, bei welchen Titeln sich der rechtliche Status geändert hat, weil der ursprüngliche Rechteinhaber die Rechte freigegeben hat ?

Danke.

Gruß
Thorsten
Titel: Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
Beitrag von: ste1040fan am Fr 03.02.2023, 15:31:06
Hallo!

Einen Überblick bietet die Seite https://www.atariuptodate.de/de/games (https://www.atariuptodate.de/de/games). Einen vergleichbaren Überblick bietet das ATARI-Museum: https://www.atari-computermuseum.de/spielewelt.htm (https://www.atari-computermuseum.de/spielewelt.htm). Leider sind die Angaben nicht immer vollständig, aber unverkennbar werden die Seiten aktualisiert.

Für 100 Spiele gibt CHIP spezielle Hinweise, falls eines des Gesuchten dabei ist:https://www.chip.de/news/100-Retro-Spiele-von-Atari-Hier-gibts-die-Klassiker-kostenlos_88734958.html (https://www.chip.de/news/100-Retro-Spiele-von-Atari-Hier-gibts-die-Klassiker-kostenlos_88734958.html). Solche Hinweise gibt es mehrere, vermutlich helfen sie nicht wirklich weiter, weil es hier auf den Zufallsfund ankommt.
 
Die rechtliche Seite ist schwierig zu beurteilen, weil sie je nach Spiel, Rechteinhaber, Ursprungsland usw. unterschiedlich ausfallen kann. Wenn in der Übersicht von Atari-up-to-date z.B. ausdrücklich Freeware steht, bzw. der Verweis auf eine PD-Diskette, dann ist das hilfreich. Im Zweifelsfall gilt aber: besser nicht!

Greetings!
Titel: Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
Beitrag von: simonsunnyboy am Fr 03.02.2023, 17:25:28
Nachbauen ist es durchaus kein Problem, es sollte halt nicht so heissen und sich doch in Details, Texten und Artwork unterscheiden.

Es gibt schließlich genug Pac Man Clone, die sich aber halt nicht so nennen und die z.B. andere Level und Eigenheiten haben.

Ähnliches galt auch beim Brettspiel Whacky Wit. Da musste der Designer halt alles ein bissle anders machen als ein Original Pac-Man, neue Namen, Bezichnungen und Beschreibungen, anderre Level, aber danach gabs keine rechtlichen Probleme.

Titel: Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
Beitrag von: MJaap am Fr 03.02.2023, 17:43:54
Kennt sich jemand vielleicht damit aus, wie es sich bei Titeln handelt, bei denen man den Rechteinhaber nicht mehr ausmachen kann ? (Im Zweifelsfalle sicher besser die Finger davon lassen).

Gibt es irgendwo Verzeichnisse, wo man möglicherweise in Erfahrung bringen kann, bei welchen Titeln sich der rechtliche Status geändert hat, weil der ursprüngliche Rechteinhaber die Rechte freigegeben hat ?

Es kommt eher selten vor, dass ein Spiel komplett freigegeben wird, also inklusive der Assets. Schon häufiger ist die Freigabe als Freeware/Shareware. Kam im Atari-Bereich gelegentlich vor - z.B. die Spiele von Tommy Software. Bei Anwendungen passierte es häufiger (u.a. TwiLight).

Oft ist es gerade bei Spielen so, dass es mehr als einen möglichen Rechteinhaber gibt. Dann gibt es wiederum Rechteinhaber, die als vergleichsweise großzügig gelten (sofern keine Gewinnabsicht verfolgt wird) oder gnadenlos (Nintendo).

Titel: Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
Beitrag von: tkreutz am Sa 04.02.2023, 09:29:17
Danke für Euer Feedback, insgesamt also auch ein recht kompliziertes Thema.
Titel: Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
Beitrag von: czietz am Sa 04.02.2023, 10:20:47
Abandonware ist kein rechtlich relevanter Begriff. Er kann einen natürlich dazu motivieren, nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" [1] zu verfahren. Aber für die Frage, ob ein Nachbau eines Spiels zulässig ist, ist er nicht von Bedeutung.

Ein Spielprinzip für sich alleine ist nicht geschützt. Man denke nur an die ganzen First-Person-Shooter nach Doom, die sich alle irgendwie so spielten wie Doom.

Geschützt sind aber:

[1] EDIT: Wobei "kein Kläger" durchaus von Vorteil sein kann. Selbst wenn man sich rechtlich korrekt verhalten hat, hat man schließlich Scherereien, wenn man an einen klagefreudige Gegner gerät. (Ich hatte mal das ausdrückliche Nicht-Vergnügen, einen großen Rüstungskonzern in einer Urheberrechtssache zu verärgern. Ich bin bis heute der Meinung, dass ich im Recht gewesen bin.)
Titel: Re: Abandonware - Frage zu rechtlichem Status
Beitrag von: tkreutz am Sa 04.02.2023, 15:29:03
Geschützt sind aber:
[1] EDIT: Wobei "kein Kläger" durchaus von Vorteil sein kann. Selbst wenn man sich rechtlich korrekt verhalten hat, hat man schließlich Scherereien, wenn man an einen klagefreudige Gegner gerät. (Ich hatte mal das ausdrückliche Nicht-Vergnügen, einen großen Rüstungskonzern in einer Urheberrechtssache zu verärgern. Ich bin bis heute der Meinung, dass ich im Recht gewesen bin.)

Danke für den ausführlichen Beitrag. Ja, ich weiß vom Hercules Mainframe Emulator, dass solche Sachen nach hinten los gehen können (Stichwort Emulator). Da muss man sich also gut überlegen, ob man gewillt ist, Risiken einzugehen. Aber was ist schon ohne Risiko im Leben.