Ich kenne weder den Inhalt des Patchs noch Konstantins Reaktion. Patches anzubieten an sich ist aber völlig legal, wenn man darin keine urheberrechtlich geschützten Komponenten verteilt, an denen man keine Rechte hat.
Wo steht das denn?
Patcht man ein bestehendes Programm, ändern man es.
Zum einen hatten wir es vom
Verbreiten eines Patches. Nicht vom Anwenden des Patches.
Zum anderen kann man fast alle „Nutzungsbedingungen“ auch benutzen, um sie laut vorlesend der Wutach bei Hochwasser zu erzählen. Das hat den selben rechtlichen Effekt, wie zu denken, sie wären für einen selbst gültig. Sind sie nämlich praktisch immer
nicht – entweder weil sie Verbraucherrechte zu sehr einseitig einschränken, oder überraschende Klauseln sind - oder, noch einfacher, weil sie unabhängig vom Inhalt nie gültig wurden, wenn man sie nicht
vor dem Kauf kannte. Wenn irgendwas
in einer Packung steht, nachdem ich einen Kaufvertrag einging, ist das nachgeschobenes Zeugs, das ungefähr so irrelevant für mich als Käufer zu beachten ist, wie wenn ich nach einem Kauf hinterher zur Kasse gehe und sage, dass ich mir das alles anders vorgestellt habe und jetzt doch lieber 30 DM weniger bezahle. Klar, man kann es probieren …
In vielen Nutzungsbedingungen steht u.a. genau das geschrieben, das Änderungen am Programm verboten sind.
So pauschal kann man also die Aussage nicht machen, das Patches erlaubt sind.
Ja, das Anwenden eines Patches kann u.U. als Urheberrechtsverletzung angesehen werden, da urheberrechtlich geschützte Werke (mit einer Schöpfungshöhe) nicht ohne Zustimmung des Urhebers werkverfremdend verändert werden dürfen. Erstmal so pauschal. Da wird es dann komplizierter.
Aber eben nur das Anwenden des Patches. Nicht das Ausliefern.
Und ja, die Seriennummer sollte man halt nicht im Patch mit anbieten.