Wenn, wie hier geschehen, der Verkäufer angibt, mehr als zehn Exemplare seien lieferbar, aber dann nicht liefert, wäre wohl eher die Frage, ob nicht der Verkäufer einen an der Waffel hat.
Es gab noch weitere Tricks, wie zB., daß trotz korrekter Zahlung ein ´Fall´ wg. Nicht-Zahlung eröffnet wurde, mit der Folge (wenn ich den eBay-Kommentar richtig verstehe), daß der Käufer dann keine negative Bewertung abgeben kann...
Oder zB., daß zwei Telefone einfach nicht abgenommen werden.
Ich überlege gerade, ob ich mal den ganzen Vorgang in einem extra Thread dokumentieren sollte. Ist das eine Sache für den Verbraucher-Schutz?
Die Angelegenheit hat mich jetzt so viel Zeit & Nerven gekostet, daß das Mäuschen aus meiner Sicht schon 500,- gekostet hat... Bei dem Aufwand werde ich langsam richtig grantig und denke über weitere Möglichkeiten nach.