Autor Thema: Die Firebee und der deutsche Zoll ...  (Gelesen 48183 mal)

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Offline 1ST1

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #20 am: Fr 02.12.2016, 12:10:06 »
Die CE-Zertifizierung kostet Geld, damals (also bis vor etwa 11/12 Jahren) wie ich das wo betreut habe, etwa 2000 pro Versuch, kann heute mehr sein. Und ob diejenigen, die ihre Biene schon haben, ob die sich an einer nachträglichen Zertifizierung noch beteiligen würden, das wage ich nicht zu beurteiln. Und nach obigem Schaltplandurchsehen halte ich das ohnehin für ein gewagtes Unternehmen.
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Offline Nervengift

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #21 am: Fr 02.12.2016, 12:30:36 »
Zitat
Und nach obigem Schaltplandurchsehen halte ich das ohnehin für ein gewagtes Unternehmen.

Es wird schon seine Gründe haben warum die Biene durchgefallen ist. Ich vermute, sie wird manche Messergebnisse nicht bestanden haben. Leider werden mir die einzelnen Messergebnisse nicht mitgeteilt. Dazu müsste ich Akteneinsicht und was weiß ich nicht alles beantragen. Insofern erscheint eine CE-Kennzeichnung der Biene wohl aussichtslos, es sei denn man ändert das Layout, fürchte ich.

Ich hoffe, dass @Mathias sich diesbezüglich nochmal meldet und vielleicht ein wenig aufklären kann, was das angeht.
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Offline Johannes

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #22 am: Fr 02.12.2016, 12:39:39 »
Glaubst Du wirklich, dass die innerhalb von 24h Messungen vorgenommen haben? Ich denke die Biene ist schon vorher durchgefallen. Keine Kennzeichnung, kein Handbuch, abgelehnt. Ich glaube kaum, dass man da schon mit Messgeräten angerückt ist. Deren Aufgabe ist ja nicht, möglichst viele Geräte durchzulassen, sondern einfach die Regeln (auch wenn doof für die Firebee) durchzusetzen.
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Offline 1ST1

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #23 am: Fr 02.12.2016, 12:40:59 »
Ich glaube nicht, dass der Zoll so schnell eine EMV-Prüfung machte. Es wurde sicherlich nur nochmal eine Sichtprüfung gemacht, bezüglich ob nicht doch irgendwo eine Bedienungsanleitung beigelegt ist oder ein CE-Aufkleber zu finden ist. Der Zollbeamte darf das nämlich nicht selbst entscheiden, auch wenn es so ist. Da ist nur diese zweite Sichtkontrolle durchgefallen.

Eine richtige CE-Zertifizierung mit den verschiedenen Messungen dauert normalerweise 1-2 Tage und es muss erstmal im Messlabor ein Termin frei sein, und diese Labore gibts auch nicht in jeder Stadt. Das ist schon sehr speziell.

Ich bezweifle, ob Medusa so einen EMV-Test überhaupt gemacht hat. Das kann fürchterlich nach hinten los gehen.
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Offline Nervengift

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #24 am: Fr 02.12.2016, 13:28:45 »
Zitat
Ich bezweifle, ob Medusa so einen EMV-Test überhaupt gemacht hat. Das kann fürchterlich nach hinten los gehen.

Vielleicht weiß @mfro auch was? Markus war ja bei der Entwicklung bei der Biene dabei? Hat sich das ACP über CE-Konformität Gedanken gemacht?

Zitat
Ich glaube nicht, dass der Zoll so schnell eine EMV-Prüfung machte. Es wurde sicherlich nur nochmal eine Sichtprüfung gemacht, bezüglich ob nicht doch irgendwo eine Bedienungsanleitung beigelegt ist oder ein CE-Aufkleber zu finden ist.

Das hieße, es bestünde noch Hoffnung?
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Offline 1ST1

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #25 am: Fr 02.12.2016, 14:04:23 »
Wenn die nichts gefunden haben, und Medusa nicht ganz schnell was nachliefern kann, dann nicht. Aber wegen obigen Feststellungen im Schaltplan glaube ich da momentan eher nicht dran. Es ist seitens Matthias usw. momentan verdächtig still hier.
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Offline KarlMüller

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #26 am: Fr 02.12.2016, 15:01:21 »
Es ist seitens Matthias usw. momentan verdächtig still hier.
Wurde Mathias oder Fredi Aschwanden überhaupt direkt angeschrieben? Wenn nicht warum nicht? Ist das nicht der erste Weg den man gehen sollte?

Es gibt mit Sicherheit genug Personen die nicht täglich hier rein schauen. Ist ja kein Supportforum.



Offline dbsys

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #27 am: Fr 02.12.2016, 15:32:10 »
Glaubt Ihr im Ernst, die ganzen Chinesen, die über ebay.de oder Amazon.de unseren Markt mit teilweise zweifelhafter Elektronik fluten, würden sich die Mühe machen, sich um eine CE-Zertifizierung zu bemühen??

Wozu, wenn man Aufkleber mit CE-Zeichen drauf an praktisch jeder Ecke kaufen kann?

Der Zoll ist über die offensichtlich fehlende CE-Kennzeichnung gestolpert und hat dann begonnen, weiterzusuchen. Die oben erwähnte "Prüfung" bezog sich bestimmt erstmal nur auf das Vorhandensein des CE-Zeichens. Ist es nicht da, erübrigt sich der ganze Rest doch.

Offline Johannes

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #28 am: Fr 02.12.2016, 15:41:06 »
@Mathias weiss auf jedenfall Bescheid. Ich hoffe er äußert sich hier stellvertretend für MCS zu der Thematik.

VG
Johannes
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Offline mfro

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #29 am: Fr 02.12.2016, 16:49:08 »
Vielleicht weiß @mfro auch was? Markus war ja bei der Entwicklung bei der Biene dabei?

Das ist falsch - ich war bei der Entwicklung nicht dabei und kann dazu (wie andere, die das auch nicht können, aber trotzdem was zu sagen haben) nichts beisteuern. Mein Beitrag erschöpft sich im wesentlichen mit BaS_gcc (der Firmware) und meinen Commits ans EmuTOS-Projekt.

Deswegen halte ich zu *diesem* Thema meine Klappe.
« Letzte Änderung: Fr 02.12.2016, 16:57:03 von mfro »
And remember: Beethoven wrote his first symphony in C

Offline czietz

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #30 am: Fr 02.12.2016, 19:14:33 »
Glaubt Ihr im Ernst, die ganzen Chinesen, die über ebay.de oder Amazon.de unseren Markt mit teilweise zweifelhafter Elektronik fluten, würden sich die Mühe machen, sich um eine CE-Zertifizierung zu bemühen??

Wozu, wenn man Aufkleber mit CE-Zeichen drauf an praktisch jeder Ecke kaufen kann?

Warum sollte es ein Problem sein, dass man CE-Aufkleber kaufen kann? Eine gängige Fehlinformation ist ja, dass das CE-Zeichen eine Art Prüfsiegel oder Zertifikat sei, welches von irgendeiner Prüfstelle verliehen werden muss. Nein, das CE-Kennzeichen zeigt an, dass der Hersteller (oder Importeur) die Konformität mit den relevanten europäischen Richtlinien erklärt. Nochmal: Der Hersteller erklärt selbst, alles richtig gemacht zu haben und verpasst seinem Produkt als Ausdruck dieser Erklärung ein CE-Zeichen. Das wird nicht von einem Dritten verliehen.

Eine seriöse Firma wird aber die Konformität von einem akkreditierten Prüflabor -- im Falle der Firebee also z.B. bzgl. EMV -- testen lassen, bevor sie die Konformitätserklärung erstellt, schon um im Falle von Beschwerden/Klagen etwas in der Hand zu haben. Ein chinesischer Hersteller, der im Zweifelsfall für Behörden in Europa eh nicht greifbar ist, mag hingegen natürlich "auf gut Glück" das CE-Zeichen anbringen, könnte ja vielleicht gut gehen.

Nun weiß ich nicht, ob sich die Schweiz (als Nicht-EU-Land) an die EU-Richtlinien quasi mit drangehängt hat, d.h. ob die Firebee, wenn sie in der Schweiz in Verkehr gebracht werden darf, die entsprechenden Normen sowieso erfüllt oder ob dort laxere Bedingungen gelten. Es ist auf alle Fälle ein Fauxpax, bei der Bestellung nicht darauf hinzuweisen, dass die Firebee offiziell nicht legal in die EU importiert werden darf.
« Letzte Änderung: Fr 02.12.2016, 19:19:20 von czietz »

Offline 1ST1

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #31 am: Fr 02.12.2016, 19:47:12 »
Genau, man kann das auch hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

Die Schweiz war die letzten 10-20 Jahre schon dabei, aber nicht ganz richtig, in der Schweiz war CE nicht zwingend notwendig, wurde aber anerkannt. Jetzt aber lese ich das hier: http://www.ibf-solutions.ch/ce-kennzeichnung-schweiz/

Zitat

Am 20.4.2016 wurden 8 EU Richtlinien durch neue Versionen, welche durch das sogenannte New Legislative Framework erstellt wurden, ersetzt:

    Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
    EMV-Richtlinie 2014/30/EU
    ATEX Richtlinie (Explosionsgefährdete Umgebungen) 2014/34/EU
    Explosivstoffe 2014/28/EU
    einfache Druckbehälter 2014/28/EU
    nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU
    Messgeräte 2014/32/EU
    Aufzüge 2014/33/EU

Wichtige Änderung! Alle neuen Richtlinien fordern nun eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung.


Die Schweiz hat im Zug des Mutual Recognition Agreements und unter Einhaltung des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse diese neuen Richtlinien durch passende Verordnungen in nationales Recht umgesetzt. Die neuen schweizerischen Bestimmungen traten am 20.4.2016 in Kraft.
« Letzte Änderung: Fr 02.12.2016, 19:53:35 von 1ST1 »
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Offline Nervengift

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #32 am: Fr 02.12.2016, 20:23:11 »
@1ST1: Das heißt, für die Firebee muss eine entsprechende Analyse durchgeführt werden oder eben nicht, weil das Produkt aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien stammt? Ich bin jetzt total verwirrt?!
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Offline czietz

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #33 am: Fr 02.12.2016, 20:27:19 »
@Nervengift: Der von 1ST1 zitierte Stichtag gilt vielleicht für das Inverkehrbringen in der Schweiz. Beim Import in die EU muss schon seit bestimmt 15 Jahren der Hersteller (oder dessen Bevollmächtigter oder der Importeur, also Du) die Konformität erklären und diese Erklärung mittels CE-Zeichen kenntlich machen.

Offline 1ST1

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #34 am: Fr 02.12.2016, 21:40:15 »
In der EU sind die EMV-Tests mit dazugehöriger CE-Kennzeichnung bei Elektrogeräten schon seit etwa 20 Jahren Pflicht, müsste irgendwann '96 sein als ich mich damit erstmalig befassen musste.

Es geht hier aber ausschließlich um Komplettgeräte, die der Endanwender nur auspacken, anschließen und einschalten muss, um sie zu benutzen. Die Firebee als Komplettgerät gehört in diese Kategorie. Ein Firebeemainboard in der Antistatiktüte nicht unbedingt: Denn bei Baugruppen, Komponenten und ähnliches ist dies nicht zwingend erforderlich, wird aber trotzdem gemacht, um es z.B. den Systemhäusern einfacher zu machen, Komplett-PCs zu bauen. Denn wenn schon alle Einzelteile die EMV-Tests bestanden haben, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass auch das Komplett-Gerät aus EMV-geprüften Komponenten es auch auf Anhieb schafft. Und auch der Endanwender der sich seinen PC noch selber zusammen schraubt erhält so die große Chance, dass sein Eigenbau nicht dem Nachbarn seinen Radio oder Fernsehempfang stört. Ein PC-Mainboard ohne Konformitätserklärung wäre damit innerhalb Europas quasi unverkäuflich.

Allerdings hatten wir damals auch so Kuriositäten dass die Bestehung der Störaussendungsprüfung (Freifeldmessung) z.B. davon abhing, wie fest eine gewisse Gehäuseschraube angezogen war, Elektromagnetismus kann manchmal sehr rätselhaft sein. Wer manchen PC aufschraubt und so kupferne Gehäuseklammern findet, oder eleganter, mit einem Metallgewebe ummantelte Schaumstoffblöcke, der kann daraus schließen, dass das Gehäuse extra damit noch für elektromagnetische Wellen abgedichtet werden musste, um noch ach und krach über den Test zu kommen.

Deswegen findet man in den Prüfberichten auch immer komplette PCs im denen dann die auf dem Prüfbericht genannte Komponente verbaut ist, und nicht nur ein laufendes Mainboard auf dem Prüftisch. Um Geld zu sparen haben wir damals dann - sofern wir zuversichtlich waren - immer eine neue Grafikkarte und Mainboard verbaut, schaffte es das Gesamtsystem, gabs dann Konformitätserklärungen und Zertifikates für beides mit einem Messdurchgang. Ein paar Mal beteiligte sich auch noch ein befreundeter Gehäusehersteller, der dann auch gleich sein Zertifikat für sein Blech bekam.
« Letzte Änderung: Fr 02.12.2016, 21:43:16 von 1ST1 »
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Offline Mathias

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #35 am: Fr 02.12.2016, 22:54:58 »
Hier mal ein paar Informationen, um die Spekulationen und Falschmeldungen zu beenden.

Ja, es gibt die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU die für Schweizer Hersteller und Händler die innerhalb der EU handeln wollen auch gilt. Diese Änderungen sind seit April 2016 eben auch für Schweizer Produzenten innerhalb der EU gültig. Zum nachlesen, hier der Text der:

"Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR"
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0030

Innerhalb der Schweiz gibt es selbstverständlich keine CE Kennzeichnungspflicht! Sie kann genutzt werden, wird auch anerkannt, muß natürlich nicht! Würde nur gelten, wenn eine Schweizer Firma eben auch innerhalb der EU aktiv sein will, was wir ja definitiv nicht wollen.

CE-Kennzeichnungen außerhalb der EU können auch einfach als Bestätigung daß die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind, selbst aufgedruckt/angebracht werden. Es gibt keine verpflichtenden Prüfungen oder sowas! Es ist einfach eine Erklärung der Konformität.

Wir sehen das momentan recht unaufgeregt. Es gibt hochoffizielle korrekte  Lösungen, auch für die besonders obrigkeitshörigen Deutschen unter euch. Andreas wird natürlich direkt informiert.

Und ja, ich hätte es auch besser gefunden wenn man uns bei solchen Problemen direkt kontaktiert, weil dann aus dritter Hand zu erfahren daß ein Problem überhaupt existent ist, während die öffentliche Debatte inklusive aller verhaltenskreativen Auswirkungen bereits tobt, ist auch müßig. ;)

Die tatsächlichen Informationen (und ich spreche jetzt nicht mal noch von WIssen) aus der Debatten zu klauben, ist jetzt auch nicht meine liebste Abendbeschäftigung.

Genauere Informationen, wenn alles verifiziert ist. Skandalisieren oder Panik ist aber nicht angebracht.
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Offline czietz

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #36 am: Fr 02.12.2016, 23:13:42 »
@Mathias: Ich finde nicht, dass das Bestehen auf die vom Hersteller bestätigte Einhaltung von z.B. Sicherheitsrichtlinien, wie es der Zoll nun getan hat, ein Zeichen für "besondere Obrigkeitshörigkeit" ist. Im Gegenteil: Als jemand, der kürzlich selbst wochenlang hartnäckigen Funkstörungen aus der Nachbarschaft hinterher gejagt ist (ich war kurz davor, die BNetzA darauf anzusetzen), finde ich es gut, dass alle Geräte innerhalb der EU (zumindest theoretisch) z.B. EMV-Normen einhalten müssen.

Umso besser, wenn die Firebee das offenbar tut und es somit schon eine einfache Lösung für Nervengifts Problem beim Import gibt.  :)

Offline Mathias

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #37 am: Fr 02.12.2016, 23:26:46 »
finde ich es gut, dass alle Geräte innerhalb der EU z.B. EMV-Normen einhalten müssen.
Ja, inhaltlich bin ich voll bei Dir. Solche Normen machen sehr oft auch SInn. Aber, die CE-Kennzeichnung selber ist ja – wenn außerhalb der EU produziert wurde – in erster Linie lediglich ein Pickerl daß man sich selber ausdruckt/aufbringt.
Das ist der Punkt auf den ich da hauptsächlich abgezielt habe. Das Board wurde ja in der Schweiz hergestellt, und hält deshalb garantiert alle dortigen Normen ein.
Deutschland ist halt nicht der Nabel der Welt, aber der Thread ließt sich eben so ;)
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Offline 1ST1

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #38 am: Fr 02.12.2016, 23:42:02 »
Matthias, habt ihr denn nun EMV-Messungen gemacht, oder nicht? Ja, oder Nein? Habr ihr einen entsprechenden Messbericht mit Zertifikat oder nicht? Das ist das entscheidende. Alles andere ist keine Aussage, die irgendjemandem weiter hilft. Es ist eure Pflicht, die Firebee entsprechend zu kennzeichnen, egal wie klein die Serie auch ist. Wenn nur das CE-Markieren und Beilegen der Dokumentation dazu versäumt wurde, kann ja Medusa die Firebee wieder an Nervengift zusenden, nachdem das nachgeholt wurde.

Alles andere ist nur ein Reden um den heißen Brei herum. Das hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern das ist EU-weit Gesetz, übrigens auch in Österreich. So wie jedes Autoteil eine ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) braucht, braucht auch die Firebee eine Nachweis über EMV-Konformität. Das ist mehr als nur eine Formalität, die Geräte können von der BNetzA eingezogen werden, und das wird die Besitzer sicher nicht freuen, wenn sie ermittelt wurden, und Medusa kann finanziell belangt werden, das kann richtig weh tun.
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Offline Mathias

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Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #39 am: Fr 02.12.2016, 23:49:30 »
Oh, mein besonderer Freund schon wieder.

Ließ mein Posting oben, oder informiere Dich, CE-Kennzeichnung ist in der Schweiz wie gesagt keine Pflicht. Und selbst eine Kennzeichnung setzt keinerlei externe Prüfung voraus!

Hör bitte auf permanent mit Falschinformationen alles zu verkomplizieren.
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