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Icons für EmuTOS im Emudesk patchen

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ari.tao:
-^^- Tja, da bin ich nun wirklich überfragt, bin halt kein Jurist, sondern (in dieser Hinsicht) Künstler.
Da die Dinger zunächst mal nicht zur Veröffentlichung bestimmt waren, habe ich mich da auch nicht groß drum gekümmert. Einige sind ja offensichtlich an Vorbildern orientiert, die aber mW. alle öffentlich zugänglich bzw. PublicDomain waren, da gibt´s wohl kaum Probleme. Bei denen, die ich total selber erfunden habe, erst recht nicht. Bei denen, die von Firmen bei deren Software mitgeliefert wurden, bin ich etwas im Zweifel - jedoch würde ich annehmen, das da sowohl freie Verwendung als auch Veränderung als durch den Kauf (der damit zshgd. Software) abgedeckt sind (denn niemand wird wohl ein Firmen-Icon benutzen, wenn die dazugehörige Software nicht sowieso in seinem Besitz ist). Die Einfärbungen sind sowieso alle von mir.
Im Einzelfall müßte man es darauf ankommen lassen und gegebenenfalls die Bearbeitung so weit treiben, bis das deutsche Urheberrecht grün zeig, also entweder auf trivial (also ´niedrige Werkhöhe´) oder auf ´ > 30% Veränderung´ plädieren. Soweit ich weiß, stellt auch die Sammlung als solche bereits ein ´Werk´ iSd. Urheberrechts dar. Als Gesamtwerk betrachtet dürfte die Sache damit ok sein.
Aber vielleicht kennt sich ja hier im Forum mit der jur. Seite jemand aus?

tuxie:
@Gaga , könnte sich das mal anschauen....

goetz @ 3rz:

--- Zitat von: ari.tao am Fr 25.11.2016, 13:05:35 ----^^- Tja, da bin ich nun wirklich überfragt, bin halt kein Jurist, sondern (in dieser Hinsicht) Künstler.
Da die Dinger zunächst mal nicht zur Veröffentlichung bestimmt waren, habe ich mich da auch nicht groß drum gekümmert. Einige sind ja offensichtlich an Vorbildern orientiert, die aber mW. alle öffentlich zugänglich bzw. PublicDomain waren, da gibt´s wohl kaum Probleme.
--- Ende Zitat ---

Äh, ob die vom Autor veröffentlich wurden oder nichts sagt aber nichts darüber aus, ob du sie ändern darfst, oder ob du sie weiterverbreiten darfst.

- sind die Icons von den anderen Autoren non-trivial, so haben die gerne mal Schöpfungshöhe
- haben sie Schöpfungshöhe, so muss der Autor/Künstler/Urheber Nutzungsrechte gewähren, damit jemand anders sie ändern oder verbreiten darf


--- Zitat von: ari.tao am Fr 25.11.2016, 13:05:35 ---jedoch würde ich annehmen, das da sowohl freie Verwendung als auch Veränderung als durch den Kauf (der damit zshgd. Software) abgedeckt sind (denn niemand wird wohl ein Firmen-Icon benutzen, wenn die dazugehörige Software nicht sowieso in seinem Besitz ist).
--- Ende Zitat ---

Bauchgefühl hilft beim Urheberrecht aber nicht. "Firmen-Icons" sind nicht einfach so frei, weil sie bei einer Software dabei waren. Verbreiten darf man die nur mit Zustimmung des Urhebers oder von jemandem der das passende Nutzungsrecht hat.

IANAL


--- Zitat von: ari.tao am Fr 25.11.2016, 13:05:35 ---Im Einzelfall müßte man es darauf ankommen lassen und gegebenenfalls die Bearbeitung so weit treiben, bis das deutsche Urheberrecht grün zeig, also entweder auf trivial (also ´niedrige Werkhöhe´) oder auf ´ > 30% Veränderung´ plädieren.
--- Ende Zitat ---

Äh. Geschützte Werke darfst du gar nicht ändern. Außer du schaffst ein neues Werk dadurch. Mit Reduktion auf 30% oder solchen Formeln isses da nicht getan.

Ich glaub ja nicht, dass du irre viel Streß kriegst, wenn du das Arabesque-Icon da rausgibst. Aber rechtens isses halt nicht.

ari.tao:
-^^- Wo hast Du denn "das Arabesque-Icon" entdeckt?
Ist mir nicht bekannt, daß das dabei wäre.

Johannes:
Bitte haltet euch an die Boardregeln! Ich habe den fraglichen Anhang entfernt . Wenn ihr verantwortlich mit der Uploadfunktion umgeht, hab ich keinen Stress damit, aber sonst werde ich die Dateianhänge deaktivieren müssen.

VG
Johannes

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