Heute war ein FSFE-Fellowship-Treffen in Düsseldorf (
http://fsfe.org ), auf dem auch Atari-Frosch (kein Mitglied hier, aber einigen bekannt) war. Dort war auch der Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann, und der meinte dazu, dass Domains, die schon länger existieren (z. B. atari-frosch.de, schon seit 10 Jahren) nicht mehr vom vom Markennamens-Eigentümer in Besitz genommen werden könnten.
Anmerkung Atari-Frosch: Um vor deutschen Gerichten erfolgreich zu sein, hätte Atari laut Michael Stehmann wesentlich früher auf die Existenz der Domains reagieren müssen. Nach 10 Jahren wird ihnen die kein deutsches Gericht mehr übertragen.
Die Firma Atari täte sich im übrigen auch keinen Gefallen damit, jetzt damit noch ein Faß aufzumachen, weil sie sich durch den Streisand-Effekt wesentlich mehr Schaden am Firmenruf anrichten, als sie Nutzen daraus ziehen könnten. (Aber gut, wir wissen ja, daß manchen Firmen ihr Ruf ziemlich egal ist, wenn Abmahn-Juristen die Oberhand haben, auch wenn es für uns traurig ist, daß sich ausgerechnet die Firma Atari auf solche Niederungen begibt.)
Zu beachten ist, daß ich Michael Stehmann nur mal eben am Rande der Veranstaltung fragen konnte. Daher ist die Auskunft mehr als Meinung eines Juristen zu werten, nicht als rechtsverbindliche Auskunft eines Rechtsanwaltes!
Ich habe nicht nach der Abmahnung gegenüber einer deutschen (?) Website gefragt, die im Forum gepostet wurde, denn dabei ging es ja eben nicht um eine Domain-Übernahme, sondern um (zumindest von Atari behauptete) Urheberrechtsverletzungen. Das ist eine andere Baustelle, und ich vermute, daß Atari (USA) diese durchaus in Deutschland einklagen könnten. Das Landgericht Hamburg wäre dafür prädestiniert. Selbst wenn das OLG Hamburg ein entsprechendes Urteil wieder kassieren würde, wäre das für den Beklagten erstmal ein ziemlicher vor allem finanzieller Aufwand, insbesondere, wenn er keine Prozeßkostenhilfe bekommt.