Was denn nun, @gh-baden ? Erst behauptest Du, eine Verfremdung eines urheberrechtlich geschützten Werkes sei ohne Zustimmung des Urhebers verboten - jetzt aber soll offensichtlich gerade eine solche Verfremdung Voraussetzung dafür sein, daß gar kein Verstoß gg. das Urheberrecht vorliegt? Entscheide Dich mal!
Bei der Wortwahl weiß ich gar nicht, ob ich weitermachen will. Etwas ruhiger wäre mir lieber.
Man darf urheberrechtlich geschützte Werke nicht verändern, ohne Zustimmung des Urhebers. Erstmal. Aber wie immer in der Juristerei ist fast nichts absolut. Wenn man ein Werk durch eigene Zugaben mit ausreichend Schöpfungshöhe (!) so stark verändert, dass es als eigenständiges Werk angesehen werden kann, dann ist’s okay. Ein bißchen patchen hat halt genau Null Schöpfungshöhe.
Also, auf einem zeitgenössischen Gemälde ein paar Kleinigkeiten im Hintergrund rumretuschieren ist nicht. Wenn ich aber mit der Sprühdose drübergeh, die neue Mona Lisa mit Piercings daraus baue, dann kann man argumentieren, dass das Werk dadurch einen neuen Charakter hat, eigenständig wird. Das geht dann wieder.
Nur kennt man die Fälle bzw. einschlägige Urteile nur aus Musik und bildende Kunst & Co. Für Software ist mir sowas nicht bekannt, wäre aber genauso denkbar.
Und auch Deine zweite Argumentationslinie hält nicht: Wenn durch einen Patch keine ´neue Qualität´ entsteht, er also garnichts verfremdet, sondern im Gegenteil der Ertüchtigung dient, also gerade im Sinne des Urhebers wirkt, so muß er erlaubt sein. Sonst könnte man nicht nur nicht das Dach eines Architektenhauses flicken, in dem es durchregnet, sondern auch alle Museums-Restauratoren täten das Verbotene*.
Nun, dem ist halt nicht so - da gibt es genug Beispiele. Gerade die Architekten grätschen gerne mal Bauherren rein, wenn die meinen, sie könnten den Entwurf verbessern. Und die Architekten bekommen idR Recht.
Der Museums-Restaurator ist evtl. gar nicht betroffen, weil der Urheber schon 300 Jahre tot ist, und somit Urheberrecht eh nicht greift. Und wenn Gefahr für Leib&Leben abgewandt wird, dann darfst du natürlich eine Säule ausbessern, bevor das Dach zusammenkracht, aber da reden wir doch von völlig anderen Gebieten als Urheberrecht. Und so dramatisch sind die Bugs/Unzulänglichkeiten-in-moderner-Zeit in N.AES ja nicht …
Bezüglich deiner direkten Argumentation: es besteht schon ein Unterschied zwischen "eigenes Werk" und "gar nichts verfremdet". Das ist’s ja gerade.