Zitat von: ste1040fan am Gestern um 19:48:12
Da verwende ich lieber den Begriff Design statt Geschmacksmuster,
Das ändert aber nichts daran, dass die Kanzlei im obigen Schreiben ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster als Grund heranzieht.
Sorry, aber das geht argumentativ am eigentlich sprachlichen Diskurs vorbei. Die europäische "Design Regulation" heißt in der deutschen offiziellen Übersetzung "Geschmacksmusterverordnung" - soweit unbestritten. In der Sache geht es entsprechend Artikel 3 dieser Verordnung um Folgendes:
Die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt“. ['The appearance of the whole or a part of a product resulting from the features of, in particular, the lines, contours, colours, shape, texture and/or materials of the product itself and/or its ornamentation'.]
Quelle:
https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/design-definition
bzw.:
https://euipo.europa.eu/ohimportal/en/web/guest/design-definitionDies schließt jene konstruktiven Merkmale ein, die m. E. in der deutschen Übersetzung zu wenig deutlich werden. Deshalb verwende ich weiterhin lieber den Begriff Designrecht. Das kann aber jeder halten, wie er will. (Nebenbemerkung: Auch die deutschsprachige Website belässt es in der URL bei "design-definition". Siehe oben!)
Zitat von: ste1040fan am Gestern um 19:48:12
In der Namensbezeichnung wird im übrigen ein RM 800 XL angekündigt. Revive Machines hat aus gutem Grund die Bezeichnung ATARI nicht im Titel aufgeführt.
Ihre Twitter-Bio ist: "We founded the Revive Machines company to build a new incarnation of the Atari 800XL." Mögen die Anwälte und Gerichte debattieren, ob das schon eine missbräuchliche Verwendung der Marke ist.
Hier ging es mir um das Namensrecht: Das Produkt darf eben nicht ATARI heißen. Die angesprochene Inkarnation bedeutet zunächst, die Betreiber von RM haben sich vom 800 XL inspirieren lassen. Inspirationen sind zunächst jedem erlaubt. Alles weitere wird sich in der Tat bei einer rechtlichen Auseinandersetzung zeigen, sofern es dazu überhaupt kommt.