Das ist falsch. Der Hersteller muss mit der Konfomitätserklärung nachweisen, dass das Gerät konform ist. Und die Konformitätserklärung darf ein Hersteller nur nach Prüfung eines akrreditierten Messlabors erstellen. Die Konformitätserklärung basiert bei einem Computer auf dem EMV-Prüfbericht. Erst dann darf er das CE-Zeichen anbringen. Theoretisch müsste sogar noch eine VDE-Prüfung zur elektrischen Sicherheit gemacht werden, das dürfte aber das fix und fertige Steckernetzteil schon abfrühstücken, idealerweise mündet das in ein "GS"-Zeichen.
Evtl. kann aber auch das noch ein Problem sein, denn wenn das Netzteil nur 2 Kontakte hat (also der Schutzkontakt fehlt), fällt das - wenn ich mich noch recht erinnere - unter den Fall "Schutzisolierung", aber die Firebee hat ein Metallgehäuse, könnte also sogar sein, dass die eigentlich sogar übers Netzteil geerdet sein müsste (also am Schutzleiter angeschlossen sein müsste). Aber damit hatte ich nie direkt zu tun, unsere Testsysteme für die Boards hatten alle schon vorzertifizierte AT oder ATX Netzteile mit entsprechender Gehäuseerdung. Das Thema kenne ich nur noch grob aus meiner Berufsausbildung, da gibts diese VDE/DIN Norm 0701 usw. (Die 0701 heißt heute anders und ist stark gegenüber dem erweitert was ich damals in der Berufsschule lernen musste)
Informiert euch, bevor ihr irgendwelchen Unsinn schreibt.
https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung "Die EU-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes."
https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung#Wichtige_Merkmale_der_CE-KennzeichnungWichtige Merkmale der CE-Kennzeichnung
Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine oder mehrere der EU-Richtlinien Anwendung findet, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Richtlinien zu berücksichtigen.
Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen.
Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.
Der Hersteller erstellt eine EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an dem Produkt an.
Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten.
Neben der CE-Kennzeichnung sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des „CE“ in Frage stellen können. (Es gibt immer wieder Diskussionen um das deutsche GS-Zeichen, welches inhaltlich nicht den Umfang der CE-Kennzeichnung umfasst).
Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-)Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind.
Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien anderslautende Bestimmungen vorsehen.
Einen wichtigen Teil innerhalb des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt die Risikobeurteilung dar. Diese wird aktuell nach der harmonisierten Europäischen Norm EN ISO 12100:2010 durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Sicherheits-Grundnorm (A-Norm). Alternativ zu diesem allgemeinen Verfahren besteht im Falle des Vorhandenseins einer speziellen Produktnorm (C-Norm) für spezielle Maschinentypen (z. B. Pressenbau,...) die Möglichkeit, die Risikobeurteilung nach der C-Norm durchzuführen.
Die "Benannte Stelle" ist das Prüflabor. Normalerweise benennt man dieses auf der Konformitätserklärung, evtl. sogar mit der Nummer des Messprotokolls von dort.
Mit anderen Worten, wer bei so einem Gerät die CE-Kennzeichnung weglässt, sie anbringt ohne eine Konformitätserklärung erstellt und unterschrieben zu haben, und im Zweifelsfall diese Konformität nicht anhand eines Laborprotokolls eines akkreditierten Prüflabors nachweisen kann, steht im Zweifelsfall mit dem Rücken zur Wand. Ich weiß nicht, was für eine Rechtsform Medusa hat, ob da die Besitzer im Zweifelsfall haftbar gemacht werden können, ich möchte aber dann nicht in deren Lage sein.
Es lohnt sich übrigens, dazu die nationalen Gesetze, die dieses EU-Recht umsetzen, zu lesen. Dann weis man auch was auf einen da zu kommen kann. Das ist kein Spaß.
Ich überlasse es euch, die Sache mit der Schutzisolierung, Schutzklassen usw. zu recherchieren, vielleicht findet sich hier im Kreise ja auch ein Elektriker, der muss es sowieso genau wissen. Theoretisch kommt auch noch die ELektronikschrott-Rücknahmeverordnung hinzu, wird sich aber gegenüber einem Außer-EU-Anbieter wahrscheinlich nur schwer durchsetzen lassen
Patrick und Tuxie sprechen noch einen weiteren Punkt an. Nervengift. Der hat nämlich ein Gerät gekauft, bei dem er fest daran geglaubt hat, dass er es in Deutschland betreiben darf. Er hat zwei Mal Zeit beim Zoll verbracht, die Enttäuschung, dass er das Gerät nicht einführen darf. Er hat gegenüber Medusa auch Rechte: Auslieferung eines zugelassenen Geräts oder Geld zurück.
Und der Zoll hat ihn nicht abgefertigt, sondern er hat nur das getan, was er nach Gesetz tun muss: Das Verhindern der Einführung eines nicht zugelassenen Geräts. Das auf dem Gerät, der Verpackung und Handbuch nicht angebrachte CE-Zeichen ist schon das Erkennungsmerkmal, so wie ein Auto ohne Nummernschidl auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Eigentlich waren die sogar noch großzügig, dass es noch mal eine zweite Sichtprüfung gab, der Fall war eigentlich schon beim ersten Mal klar, wenn es so passierte wie N. es schildert. Wahrscheinlich nützt es jetzt auch nicht, irgendwo eine Rolle CE-Aufkleber zu besorgen, die drauf zu babschen und das Ding wieder loszuschicken. Mit ein bischen Pech hat der Zoll jetzt schon den Absender auf dem Radar, und wenn das Ding dann mit CE Aufkleber kommt (aber ohne Konformitätserklärung, Prüflaborangabe, etc.), werden die mitunter automatisch eine Messung veranlassen. Wenns dann durchrasselt, dann ist erst recht der Misthaufen am dampfen.
Ist übrigens kein Einzelfall, das ist schon öfters in Auto-Foren ein Thema, z.B. mal nach "China-RNS Zoll" googlen, da wurden schon massig günstige Alternativen zu VW-Navigations-Radiosystemen vom Zoll einkassiert, weil sie weder CE noch ABE haben, (und außerdem teilweise noch den VW-Originalen designmäßig sehr ähnlich sind, Stichwort Produktpiraterie).
Und es gibt auch nicht "die Konstruktion nach CE-Norm". Du brauchst auf einem zertifizierten Produkt nur einen einzigen Widerstand ändern, und schon musst du theoretisch eine Neu-Zertifizierung durchführen. Oben die Sache mit der verschieden fest gezogenen Schraube deutet das eigentlich schon an. Davon abgesehen, wenn keinerlei EMV-Filterstufen auf den Schnittstellem zu finden ist, ist das sowieso keine "Konstruktion nach CE-Norm", ganz extrem ist schon der Vergleich zwischen dem Druckerport bei der Firebee und dem ASUS-Board.