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neuer 800XL

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ste1040fan:
Clintons handelt also im Interesse des eigentlichen Rechteinhabers Retro Games Limited:

--- Zitat ---Unser Kunde verlangt ferner, dass Sie uns innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum dieses Schreibens antworten, um das Vorstehende zu bestätigen. Sollten Sie dies versäumen oder sich weigern, werden wir Unseren Kunden anweisen, geeignete Maßnahmen gegen Sie zu ergreifen.
--- Ende Zitat ---

Ob und wie Revive Machines darauf reagiert hat, ist leider bisher nicht zu erfahren. "Die eingetragenen Geschmacksmusterrechte", wie die Designrechte hier etwas missverständlich übersetzt wurden, beziehen sich in der Regel auf den Entwurf und die Konstruktion einer Ware, und nicht auf den Namen ATARI, der aber ebenfalls geschützt ist. Die Betreiber von Revive Machines müssen also einen Weg finden, den Retro 800XL so zu präsentieren, dass er als Retro des früheren Atari 800 XL wahrgenommen wird, ohne irgendwelche Designrechte zu verletzten.

Streng genommen hätten sie bereits ihre Website ändern oder zurückziehen müssen:

--- Zitat ---Unser Kunde verlangt von Ihnen, dass Sie unverzüglich alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entfernung der genannten Webseite und den Widerruf der Nutzung der ausschließlichen Rechte und der eingetragenen Geschmacksmusterrechte.
--- Ende Zitat ---

Bedeutet das seitherige Schweigen hierzu von Revive Machines, dass man eine Einigung sucht oder die Konfrontation wählt? Schließlich hat die vorgesehene Hardware im Gerät keine Ähnlichkeit mehr mit dem früheren Atari-Design.

czietz:
Die Hardware im Gerät hat hier keine Relevanz. Ein Geschmacksmuster (ja, das heißt wirklich so!) bezieht sich rein auf das äußere Aussehen. Ich kann mir vorstellen, dass die angegriffene Firma gerade klärt, ob ein Nichtigkeitsverfahren sinnvoll ist. Immerhin ist das Design des Atari 800XL nicht neu und an sich ist Neuheit eine Voraussetzung für die Anmeldung eines Design-/Geschmacksmusterschutzes.

EDIT: Der andere Punkt, die Nutzung der Marke ATARI, dürfte schwerer anzufechten sein.

KarlMüller:

--- Zitat von: Arthur am Mo 12.06.2023, 16:49:42 ---Retro Games Limited

--- Ende Zitat ---
Sehe ich es richtig das dies die Firma ist welche den THEC64 und THEA500 Mini herstellt?

ste1040fan:

--- Zitat ---
--- Zitat von: KarlMüller am Di 13.06.2023, 18:10:25 ---
--- Zitat von: Arthur am Mo 12.06.2023, 16:49:42 ---Retro Games Limited

--- Ende Zitat ---
Sehe ich es richtig das dies die Firma ist welche den THEC64 und THEA500 Mini herstellt?

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Das trifft zu. Siehe:https://retrogames.biz/products/

ste1040fan:

--- Zitat ---
--- Zitat von: czietz am Di 13.06.2023, 16:49:04 ---Die Hardware im Gerät hat hier keine Relevanz. Ein Geschmacksmuster (ja, das heißt wirklich so!) bezieht sich rein auf das äußere Aussehen. Ich kann mir vorstellen, dass die angegriffene Firma gerade klärt, ob ein Nichtigkeitsverfahren sinnvoll ist. Immerhin ist das Design des Atari 800XL nicht neu und an sich ist Neuheit eine Voraussetzung für die Anmeldung eines Design-/Geschmacksmusterschutzes.

EDIT: Der andere Punkt, die Nutzung der Marke ATARI, dürfte schwerer anzufechten sein.

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Da verwende ich lieber den Begriff Design statt Geschmacksmuster, weil der sich auch auf konstruktive Elemente bezieht. Konkret dürfte es um die Frage gehen, wie ähnlich das RETRO zum Original (oder Ursprung) sein darf, ohne besagte Designrechte zu verletzen.

In der Namensbezeichnung wird im übrigen ein RM 800 XL angekündigt. Revive Machines hat aus gutem Grund die Bezeichnung ATARI nicht im Titel aufgeführt.

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