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Hardware => Firebee => Thema gestartet von: Nervengift am Do 01.12.2016, 10:28:50

Titel: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Nervengift am Do 01.12.2016, 10:28:50
Moin, moin,

heute morgen wollte ich meine Firebee vom Zoll abohlen. Zugegebenermaßen bin ich etwas unbedarft an die Sache rangegangen. Das erste Mal in meinem Leben, dass ich sowas machen musste. Die netsprechenden Unterlagen hatte ich rausgesucht (Bestellung, Rechnung, Überweisung etc.). Dann kam nur noch die Beurteilung der Ware durch den Beamten, womit das Drama seinen Lauf nahm! >:(

Jener hatte folgendes zu beanstanden:

- Fehlen der CE-Kennzeichnung auf der Ware und der Umverpackung

- Fehlen einer Konformitätserklärung

- Fehlen einer deutschen Bedienungsanleitung

- Angaben zum Hersteller konnte er finden, so dass er diesen Punkt dann nicht weiter bemängelte.

Desweiteren hat er wegen dieser Mängel eine Prüfung der Firebee durch die Bundesnetzagentur veranlasst. Je nachdem zu welchem Ergebis diese jetzt kommt oder ob die BNetzA die Prüfung der Biene möglicherweise auch ablehnt, darf ich die Biene zurückschicken/verschrotten lassen oder eben in Betrieb nehmen, wobei er meinte, dass die BNetzA sehr streng sei und ich damit rechnen sollte, dass ich das Gerät zum Hersteller zurücksenden müsste, da das Fehlen einer CE-Kennzeichnung in der EU nicht erlaubt sei. :o

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit den deutschen Zollbehörden im Zusammenhang mit der Biene gemacht? Wie habt ihr die geschilderten Probleme gelöst bekommen?

@Mathias kannst Du was zur CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung sagen/schreiben? Existiert diese nicht oder doch und ich kann sie ggf. nachreichen?

Ich wäre echt dankbar für Hilfe in diesem Fall zumal es ja schon erfolgreich Leute geschafft haben, die Biene in Deutschland einzuführen.

Andreas
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Do 01.12.2016, 11:44:21
Das hat nichts mit dem Zoll zu tun, der ist da nur das ausführende Organ. Die Bestimmungen bezüglich CE-Konformität sind recht streng, das hat mit den Bestimmungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) zu tun, und das gillt nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU. Ja selbst die Schweiz hat diese Vorschriften übernommen... Falls die Biene tatsächlich den Radioempfang deines Nachbarn stört, könnte der tatsächlich auch die BNetzA zu einer Messung rufen und dann wärst du dran, oder der Hersteller. Elektronik-Geräte ohne CE-Kennzeichnung, und das heißt, ohne bestandene EMV-Prüfung mit entsprechendem Zertifikat, dürfen in Deutschland bzw. in der ganzen EU (und der Schweiz) schon seit Mitte der 1990er nicht mehr verkauft werden.  Schaut mal bei beliebigen hier in der EU seit Mitte der 1990er gekauften Elektrogeräten in die Bedienungsanleitung rein, das Zetifikat ist da meistens mit abgedruckt und auch ein CE-Zeichen muss vorhanden sein.

Näheres siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Elektromagnetische_Vertr%C3%A4glichkeit

Eine EMV-Prüfung kostet für eine Musterzulassung je nach EMV-Labor ca. 2000 Euro. Das ist ein echtes Problem, falls das Firebee-Team dies nicht bedacht hat. Wenn du jetzt in die Schweiz fährst und die Biene dort selbst abholst und du an der Grenze kontrolliert wirst, wird die Biene wieder abgefangen. Es gibt natürlich Tricks, aber die darf man in ein öffentliches Forum nicht reinschreiben. Der saubere Weg wäre aber zurück an den Absender und er muss das Gerät, die Verpackung und die Bedienungsanleitung entsprechend sauber kennzeichnen.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Lukas Frank am Do 01.12.2016, 12:14:22
Da muss Wohl ein zweiter Spendenaufruf her ...

Medusa hat Glück wenn keine Strafe verhängt wird.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Nervengift am Do 01.12.2016, 12:33:15
Na prima! Wenn das wirklich alles so ist, dann ist das eine kleine Katastrophe! :o Ich hoffe, dass man bei Medusa diesen Sachverhalt zumindest insofern bedacht hat, dass eine Prüfung durch die BNetzA von der Biene bestanden wird. Ist nur die Frage was dann an Kosten für mich als Käufer dadurch zusätzlich hinzukommt? :-\

Es haben doch aber schon Leute sich eine Biene gekauft aus Deutschland und sich auch zuschicken lassen. Ich kann mich auch dran erinnern, dass jemand hier im Forum schrieb, dass er sie beim Zoll abholen musste? Gab's da keinerlei Probleme? Bin ich jetzt nur ein Einzelfall oder ist das jetzt ein grundsätzliches Problem. Ansonsten sehe ich dahingehend echt Handlungsbedarf seitens des ACP/Medusa.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: tost40 am Do 01.12.2016, 12:45:15
Hallo,

ich musste meine Biene, sowie die Gehäuse die ich nachträglich bestellt hatte, auch beim Zoll abholen.
Aber außer der Einfuhrumsatzsteuer und der Gebühren gab es keine Probleme.

Viele Grüße
Martin
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Lukas Frank am Do 01.12.2016, 13:26:18
Meine kam damals gebraucht aus den USA, auch beim Zoll abgeholt und da hat keiner etwas gesagt.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: guest3744 am Do 01.12.2016, 13:46:39
Zitat
Ist nur die Frage was dann an Kosten für mich als Käufer dadurch zusätzlich hinzukommt?

Sofort stoppen die Prüferei, die kosten gegen zum Teil zu deinem  Lasten.

Ruhe bewahren und neu ansetzen das Ganze  mit einer Kostenanalyse/Kostenaufteilung  für den Staat und dir.

Gruss
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Do 01.12.2016, 14:05:06
Nicht die BNetzA prüft, sondern akkreditierte Prüflabore (nur die dürfen Zertifikate erstellen, die anderen können nur messen). Die gibts im In- und Ausland (da wo Hersteller sitzen die was in die EU reinverkaufen wollen) überall. In Deutschland z.B. bei verschiedenen TÜ-Niederlassungen (z.B. TÜH in Kassel (https://www.tuev-hessen.de/content/know_how__services/real_estate/elektro__und_gebaeudetechnik/emv_richtlinie_elektromagnetische_vertraeglichkeit/index_ger.html)), VDE (https://www.vde.com/tic-de/dienstleistungen/emv) usw. Hier ist eine Suchmaschine (http://www.we-online.com/web/de/electronic_components/teaser_pbs/Messlabore_Konfigurator_1.php)
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: dbsys am Do 01.12.2016, 14:24:31
Das CE-Zeichen ist auch in der Schweiz Pflicht. Ich wundere mich, daß keines auf dem Firebee Board und dessen Schachtel ist.

Und findet man dann beim Zoll einen Beanstandungspunkt, wird weiter in den Krümeln gesucht. So kommt dann diese stattliche Liste zusammen.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Do 01.12.2016, 15:12:30
Und es kommt noch schlimmer... Firebee Schaltplan (http://firebee.org/~firebee/pictures/files/printing_coldari1-sch_v1.00.pdf)

Immerhin, die Firebee läuft ja mit einem externen Steckernetzteil (und zieht scheinbar nur einmal 9-24V), da gibts ja CE konforme Netzteile wie Sand am Meer, und alles dahinter ist "Kleinspannung". Das heißt, die Firebee ist - in Abhängigkeit des Netzteils - schonmal sicher was Störungsaussendung und Störungsempfindlichkeit auf der Netzspannung angeht, weil das bereits von einem CE-konformen Netzteil abgefangen wird.

Aber, jede Schnittstelle eines Rechners wirkt wie eine Antenne. Und zwar sowohl in Empfangs- als auch Senderichtung. Daher müssen bei einem EMV-konformen Gerät alle Schnittstellen und dazu gehört bei einem Steckernetzteil dessen Anschluss am Rechner mit EMV-Filtern versehen sein. Und auch das Gehäuse trägt seinen teil dazu bei, denn jede Leiterbahn ist auch gleichzeitig eine Antenne. Immerhin, das Firebee-Gehäuse ist ziemlich geschlossen, das sollte sich was interne Signale angeht, gut auswirken.

Auf Seite 6 ist die Netzteilbuchse, ohne Filterspulen, dahinter immerhin einige Elkos zur Glättung. Wenn doch mal durch das Netzteil auf die Versorgungsspannung der FB durchschlägt, ist sie relativ ungeschützt, zumindestens bis zu dem LM2679 und den 4x LM2854 und dem TPS61087 für die Erzeugung der einzelnen Versorgungsspannungen. Außerdem, auch das zweiadrige Netzteilkabel ist eine Antenne (es sei denn die Masse ist gleichzeitig Abschirmung und ist idealerweise geerdet), wenn da einer einen 1kV EMC-Prüfpuls drauf gibt, gibts ohne Filter dicke Backen. Aber wenn ich mir schon die serielle Schnittstelle ansehe, da gehts aus den Max232 raus (oder rein) direkt auf den DSUB-Stecker, ohne irgendwelche Spulen oder Kondensatoren dazwischen (da müsste ein Hochpassfilter rein, der alles rausfiltert, was über der maximalen Baudrate der Schnittstelle ist.), das selbe bei Midi (dort sind  nur Widerstände zur Strombegrenzung drin). PS/2-Anschluss ohne Filter (Seite 6). Atari-Keyboard ohne Filter (Seite 5, vergleicht mal mit dem Schaltplan eines Mega ST, Mega STE oder TT, da sind wenigstens Spulen drin, was vor etwa 1995 auch noch Ok war, denn Geräteentstörung gibts nicht erst seit den EMV-Bestimmungen ab1995... - CE würde ein echter ATARI heute auch nicht mehr schaffen.), Drucker ohne Filter (Seite 5),  DVI ohne Filter (Seite 2). Audioanschlüsse ohne Filter (Seite 3). Gameport ohne Filter (Seite 6). USB ohne Filter (Seite 8). Nochmal RS232 ohne Filter (Seite 9).

Das das Thema den Schaltplanerstellern nicht ganz unbekannt ist, sieht man an dem sehr hübsch aufgebauten Spannungsfilter für die 5V des Audiochips auf Seite 3 (wo aus 5V die 5VA gemacht werden), und sogar eine eigene Audiomasse, denn wenn man schon den Soundchip nicht sauber versorgt, kommen an den Audioausgängen hübsche Störgeräusche raus, die den MP3-genuss stören könnnen...

Was der Firebee zugute kommen dürfte, ist dass die Chips vergleichsweise wenig Strom verbrauchen, und wo wenig Strom, da nur schwache elektromagnetische Welle, nicht zu vergleichen mit einem Pentium, insbesondere dem Vierer... Das könnte mildernd wirken, zumindestens was die Störausstrahlung angeht. Aber EMV-Filter darf man trotzdem nicht einfach weglassen. Umgekehrt, bei der Störempfindlichkeit hilft das nicht. im Prüflabor gehen die her und feuern mit einem Sender Prüfimpulse mit verschiedenen Frequenzen und Feldstärken auf die Geräte und gucken was passiert...

Ihr könnt ja mal schauen, wie solche Filter bei namhaften Mainboard-Herstellern aussehen, manche Board-Schaltpläne sind durch irgendwelche Kanäle ins Internet gelangt, hier zum Beispiel was von ECS Elitegroup, 945g-m3 aus dem Jahr 2008: https://de.scribd.com/doc/53252333/intel-945-motherboard-circuit-diagram, Seite 10 VGA, Seite 22 LPT1 (Vergleicht mal mit Printer bei der FB!), Analog-Audio (Seite 26), Anzumerken ist dabei, dass mit den Jahren auch die Schnittstellebausteine immer besser wurden, so dass teils weniger externe EMV Beschaltung nötig wurde, wenn der Chip und der Schnittsellenstecker nicht zu weit auseinander liegen. FPGA-Ausgänge haben sowas aber nicht. Da ich selbst mal beruflich mit der Sache zu tun hatte, erinnere ich mich aber teils noch an Sessions, Telefonhörer zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt, auf der anderen Seite jemand aus der R&D-Abteilung in Taipeh, Lötkolben in der eine Hand, Lötzinn in der anderen, um bei der Prüfung durchgerasselte Boards passend mit winzigen SMD-Kondensatoren und Spulen umzubauen, für den nächsten Lauf im EMV-Labor... Und das handmodifizierte Board taugte dann nicht für die Baumuster-Zertifizierung, sondern nur als Proof-of-Conecpt, finalisiert wurde das dann mit geändertem Layout, kostete nochmal...

Hier mal als Referenz ein EMV-Prüfbericht eines Mainboards ASUS Crossblade Ranger (http://dlcdnet.asus.com/pub/ASUS/mb/SocketFM2/Crossblade_Ranger/CROSSBLADE-RANGER_VCCI.pdf), so sieht sowas aus und das wird da gemacht.

Mag sein, dass es bisher bei den schon draußen befindlichen Bienen noch zu keinem Problem gekommen ist, das dürfte aber auch Glück sein.

Ich weiß, jetzt kommt gleich jemand und stöhnt, aber so ist es halt... :(
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Johannes am Do 01.12.2016, 15:42:04
Hallo,

ich musste meine Biene, sowie die Gehäuse die ich nachträglich bestellt hatte, auch beim Zoll abholen.
Aber außer der Einfuhrumsatzsteuer und der Gebühren gab es keine Probleme.

Viele Grüße
Martin

Dito bei mir.

Ich bin wirklich stutzig, dass das jetzt ein Problem wird. Ein Großteil der Bienen wird wohl nach Deutschland gewandert sein. DAs hätte doch schon früher problematisch werden müssen... ?

Gruß
Johannes
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Do 01.12.2016, 15:46:00
Zollbeamte sind auch nur Menschen. Es gibt da welche, die in gewissen Sachgebieten besser sind und andere nicht. Ist auch ein bischen die Frage wie die Situation auf dem Zollamt gerade ist, wieviel Zeit die gerade haben. Und wenn dem Zollbeamten deine Fresse nicht passt, dann guckt er mitunter noch gründlicher.

Ich musste auch mal einen 8087 mit Keramikgehäuse wieder nach Israel zurückgehen lassen, weil der Herr den partout nicht rein lassen wollte. Mir war dann der Aufwand für einen 6€-Artikel zu hoch, wieder heim zu fahren und dem ein Datenblatt im Internet zu suchen und auszudrucken. Das Zollamt liegt in Hanau ganz abseits meiner üblichen wochentäglichen Wege und ich muss mir dazu extra Zeit nehmen, und das im Berufsverkehr (zwischen Frankfurt und Hanau ist es ganz schlimm...). Inzwischen hat meine Olivetti M24 aber so einen Keramik-8087, der war halt etwas teurer, aber dafür innerhalb der EU.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Johannes am Do 01.12.2016, 15:59:34
Zollbeamte sind auch nur Menschen. Es gibt da welche, die in gewissen Sachgebieten besser sind und andere nicht. Ist auch ein bischen die Frage wie die Situation auf dem Zollamt gerade ist. Und wenn dem Zollbeamten deine Fresse nicht passt, dann guckt er mitunter noch gründlicher.

Das ist schon klar. Aber ich tippe darauf, dass >95% aller Firebees, die nach Deutschland importiert wurden vom Zoll "geprüft" wurden, sicherlich meist nur Zoll- und EUSt-technisch. Ich weiss nicht, wieviele importiert wurden, aber das ist der erste Fall einer CE-Problematik bei der Einfuhr, der bekannt wird.

Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Do 01.12.2016, 16:05:57
Falls die BNetzA da aktiv wird, und bei Medusa vorstellig wird, könnte es auch sein, dass sie eine Kundenliste einfordert... Das wird dann böse.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: yalsi am Do 01.12.2016, 16:25:01
Falls die BNetzA da aktiv wird, und bei Medusa vorstellig wird, könnte es auch sein, dass sie eine Kundenliste einfordert... Das wird dann böse.
Ob die Bundesdeutsche Agentur bei den Eidgenossen aktiv werden darf...?

Kann denn jemand (@Mathias ?) mal sagen, wie die Lage hinsichtlich CE usw. wirklich ist?

Gruss- Georg B. aus N.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Do 01.12.2016, 18:38:36
Die BNetzA könnte auch ihr Schweizer Pendant einschalten, die dürften sich dafür dann auch interessieren, weil ja die CE/EMV-Gesetze auch dort umgesetzt wurden. .
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Stefan-Norden am Do 01.12.2016, 22:21:53
Gibt es keine Schlupflöcher?
Kleinstserie?
Prototyp?
Bastelteil?
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: m0n0 am Do 01.12.2016, 22:29:25
Zitat
- Fehlen einer deutschen Bedienungsanleitung

 :D :D ::)

Ich musste meine Ex-Biene auch beim Zoll abholen, das war eher nervig, so einen Witz haben die sich da dann aber wohl verkniffen.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Nervengift am Fr 02.12.2016, 10:51:56
Neue, vernichtende Sachlage:

Die BNetzA/der Zoll hat mir die Einfuhr/den Betrieb der Biene in Deutschland untersagt! >:( :( :'(

Die Biene hat die Prüfung nicht bestanden wegen der fehlenden CE-Kennzeichnung und auch wegen der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung. Ohne dieselbe sei kein sicherer Betrieb in Deutschland möglich!

Ganz ehrlich ... im Moment bin ich etwas geschockt und geplättet. Die Biene muss jetzt zurück zu Medusa. Eine Alternative wäre die Vernichtung derselben, die für mich aber nicht in Frage kommt.

Ich drücke mal allen anderen Bestellern aus Deutschland die Daumen, dass sie nicht einen solchen Ärger mit dem Zoll bekommen.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Johannes am Fr 02.12.2016, 11:37:13
So schnell ging das?!?? Kann ich ja fast nicht glauben.

Mein Beileid, dass es so ausgegangen ist. Vielleicht findet sich ja ein Weg, die CE Kennzeichnung nachzuholen?

Jetzt ist vor allem Fredi gefragt.

Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Fr 02.12.2016, 12:10:06
Die CE-Zertifizierung kostet Geld, damals (also bis vor etwa 11/12 Jahren) wie ich das wo betreut habe, etwa 2000 pro Versuch, kann heute mehr sein. Und ob diejenigen, die ihre Biene schon haben, ob die sich an einer nachträglichen Zertifizierung noch beteiligen würden, das wage ich nicht zu beurteiln. Und nach obigem Schaltplandurchsehen halte ich das ohnehin für ein gewagtes Unternehmen.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Nervengift am Fr 02.12.2016, 12:30:36
Zitat
Und nach obigem Schaltplandurchsehen halte ich das ohnehin für ein gewagtes Unternehmen.

Es wird schon seine Gründe haben warum die Biene durchgefallen ist. Ich vermute, sie wird manche Messergebnisse nicht bestanden haben. Leider werden mir die einzelnen Messergebnisse nicht mitgeteilt. Dazu müsste ich Akteneinsicht und was weiß ich nicht alles beantragen. Insofern erscheint eine CE-Kennzeichnung der Biene wohl aussichtslos, es sei denn man ändert das Layout, fürchte ich.

Ich hoffe, dass @Mathias sich diesbezüglich nochmal meldet und vielleicht ein wenig aufklären kann, was das angeht.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Johannes am Fr 02.12.2016, 12:39:39
Glaubst Du wirklich, dass die innerhalb von 24h Messungen vorgenommen haben? Ich denke die Biene ist schon vorher durchgefallen. Keine Kennzeichnung, kein Handbuch, abgelehnt. Ich glaube kaum, dass man da schon mit Messgeräten angerückt ist. Deren Aufgabe ist ja nicht, möglichst viele Geräte durchzulassen, sondern einfach die Regeln (auch wenn doof für die Firebee) durchzusetzen.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Fr 02.12.2016, 12:40:59
Ich glaube nicht, dass der Zoll so schnell eine EMV-Prüfung machte. Es wurde sicherlich nur nochmal eine Sichtprüfung gemacht, bezüglich ob nicht doch irgendwo eine Bedienungsanleitung beigelegt ist oder ein CE-Aufkleber zu finden ist. Der Zollbeamte darf das nämlich nicht selbst entscheiden, auch wenn es so ist. Da ist nur diese zweite Sichtkontrolle durchgefallen.

Eine richtige CE-Zertifizierung mit den verschiedenen Messungen dauert normalerweise 1-2 Tage und es muss erstmal im Messlabor ein Termin frei sein, und diese Labore gibts auch nicht in jeder Stadt. Das ist schon sehr speziell.

Ich bezweifle, ob Medusa so einen EMV-Test überhaupt gemacht hat. Das kann fürchterlich nach hinten los gehen.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Nervengift am Fr 02.12.2016, 13:28:45
Zitat
Ich bezweifle, ob Medusa so einen EMV-Test überhaupt gemacht hat. Das kann fürchterlich nach hinten los gehen.

Vielleicht weiß @mfro auch was? Markus war ja bei der Entwicklung bei der Biene dabei? Hat sich das ACP über CE-Konformität Gedanken gemacht?

Zitat
Ich glaube nicht, dass der Zoll so schnell eine EMV-Prüfung machte. Es wurde sicherlich nur nochmal eine Sichtprüfung gemacht, bezüglich ob nicht doch irgendwo eine Bedienungsanleitung beigelegt ist oder ein CE-Aufkleber zu finden ist.

Das hieße, es bestünde noch Hoffnung?
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Fr 02.12.2016, 14:04:23
Wenn die nichts gefunden haben, und Medusa nicht ganz schnell was nachliefern kann, dann nicht. Aber wegen obigen Feststellungen im Schaltplan glaube ich da momentan eher nicht dran. Es ist seitens Matthias usw. momentan verdächtig still hier.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: KarlMüller am Fr 02.12.2016, 15:01:21
Es ist seitens Matthias usw. momentan verdächtig still hier.
Wurde Mathias oder Fredi Aschwanden überhaupt direkt angeschrieben? Wenn nicht warum nicht? Ist das nicht der erste Weg den man gehen sollte?

Es gibt mit Sicherheit genug Personen die nicht täglich hier rein schauen. Ist ja kein Supportforum.


Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: dbsys am Fr 02.12.2016, 15:32:10
Glaubt Ihr im Ernst, die ganzen Chinesen, die über ebay.de oder Amazon.de unseren Markt mit teilweise zweifelhafter Elektronik fluten, würden sich die Mühe machen, sich um eine CE-Zertifizierung zu bemühen??

Wozu, wenn man Aufkleber mit CE-Zeichen drauf an praktisch jeder Ecke kaufen kann?

Der Zoll ist über die offensichtlich fehlende CE-Kennzeichnung gestolpert und hat dann begonnen, weiterzusuchen. Die oben erwähnte "Prüfung" bezog sich bestimmt erstmal nur auf das Vorhandensein des CE-Zeichens. Ist es nicht da, erübrigt sich der ganze Rest doch.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Johannes am Fr 02.12.2016, 15:41:06
@Mathias weiss auf jedenfall Bescheid. Ich hoffe er äußert sich hier stellvertretend für MCS zu der Thematik.

VG
Johannes
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: mfro am Fr 02.12.2016, 16:49:08
Vielleicht weiß @mfro auch was? Markus war ja bei der Entwicklung bei der Biene dabei?

Das ist falsch - ich war bei der Entwicklung nicht dabei und kann dazu (wie andere, die das auch nicht können, aber trotzdem was zu sagen haben) nichts beisteuern. Mein Beitrag erschöpft sich im wesentlichen mit BaS_gcc (der Firmware) und meinen Commits ans EmuTOS-Projekt.

Deswegen halte ich zu *diesem* Thema meine Klappe.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: czietz am Fr 02.12.2016, 19:14:33
Glaubt Ihr im Ernst, die ganzen Chinesen, die über ebay.de oder Amazon.de unseren Markt mit teilweise zweifelhafter Elektronik fluten, würden sich die Mühe machen, sich um eine CE-Zertifizierung zu bemühen??

Wozu, wenn man Aufkleber mit CE-Zeichen drauf an praktisch jeder Ecke kaufen kann?

Warum sollte es ein Problem sein, dass man CE-Aufkleber kaufen kann? Eine gängige Fehlinformation ist ja, dass das CE-Zeichen eine Art Prüfsiegel oder Zertifikat sei, welches von irgendeiner Prüfstelle verliehen werden muss. Nein, das CE-Kennzeichen zeigt an, dass der Hersteller (oder Importeur) die Konformität mit den relevanten europäischen Richtlinien erklärt. Nochmal: Der Hersteller erklärt selbst, alles richtig gemacht zu haben und verpasst seinem Produkt als Ausdruck dieser Erklärung ein CE-Zeichen. Das wird nicht von einem Dritten verliehen.

Eine seriöse Firma wird aber die Konformität von einem akkreditierten Prüflabor -- im Falle der Firebee also z.B. bzgl. EMV -- testen lassen, bevor sie die Konformitätserklärung erstellt, schon um im Falle von Beschwerden/Klagen etwas in der Hand zu haben. Ein chinesischer Hersteller, der im Zweifelsfall für Behörden in Europa eh nicht greifbar ist, mag hingegen natürlich "auf gut Glück" das CE-Zeichen anbringen, könnte ja vielleicht gut gehen.

Nun weiß ich nicht, ob sich die Schweiz (als Nicht-EU-Land) an die EU-Richtlinien quasi mit drangehängt hat, d.h. ob die Firebee, wenn sie in der Schweiz in Verkehr gebracht werden darf, die entsprechenden Normen sowieso erfüllt oder ob dort laxere Bedingungen gelten. Es ist auf alle Fälle ein Fauxpax, bei der Bestellung nicht darauf hinzuweisen, dass die Firebee offiziell nicht legal in die EU importiert werden darf.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Fr 02.12.2016, 19:47:12
Genau, man kann das auch hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

Die Schweiz war die letzten 10-20 Jahre schon dabei, aber nicht ganz richtig, in der Schweiz war CE nicht zwingend notwendig, wurde aber anerkannt. Jetzt aber lese ich das hier: http://www.ibf-solutions.ch/ce-kennzeichnung-schweiz/

Zitat

Am 20.4.2016 wurden 8 EU Richtlinien durch neue Versionen, welche durch das sogenannte New Legislative Framework erstellt wurden, ersetzt:

    Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
    EMV-Richtlinie 2014/30/EU
    ATEX Richtlinie (Explosionsgefährdete Umgebungen) 2014/34/EU
    Explosivstoffe 2014/28/EU
    einfache Druckbehälter 2014/28/EU
    nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU
    Messgeräte 2014/32/EU
    Aufzüge 2014/33/EU

Wichtige Änderung! Alle neuen Richtlinien fordern nun eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung.


Die Schweiz hat im Zug des Mutual Recognition Agreements und unter Einhaltung des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse diese neuen Richtlinien durch passende Verordnungen in nationales Recht umgesetzt. Die neuen schweizerischen Bestimmungen traten am 20.4.2016 in Kraft.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Nervengift am Fr 02.12.2016, 20:23:11
@1ST1: Das heißt, für die Firebee muss eine entsprechende Analyse durchgeführt werden oder eben nicht, weil das Produkt aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien stammt? Ich bin jetzt total verwirrt?!
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: czietz am Fr 02.12.2016, 20:27:19
@Nervengift: Der von 1ST1 zitierte Stichtag gilt vielleicht für das Inverkehrbringen in der Schweiz. Beim Import in die EU muss schon seit bestimmt 15 Jahren der Hersteller (oder dessen Bevollmächtigter oder der Importeur, also Du) die Konformität erklären und diese Erklärung mittels CE-Zeichen kenntlich machen.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Fr 02.12.2016, 21:40:15
In der EU sind die EMV-Tests mit dazugehöriger CE-Kennzeichnung bei Elektrogeräten schon seit etwa 20 Jahren Pflicht, müsste irgendwann '96 sein als ich mich damit erstmalig befassen musste.

Es geht hier aber ausschließlich um Komplettgeräte, die der Endanwender nur auspacken, anschließen und einschalten muss, um sie zu benutzen. Die Firebee als Komplettgerät gehört in diese Kategorie. Ein Firebeemainboard in der Antistatiktüte nicht unbedingt: Denn bei Baugruppen, Komponenten und ähnliches ist dies nicht zwingend erforderlich, wird aber trotzdem gemacht, um es z.B. den Systemhäusern einfacher zu machen, Komplett-PCs zu bauen. Denn wenn schon alle Einzelteile die EMV-Tests bestanden haben, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass auch das Komplett-Gerät aus EMV-geprüften Komponenten es auch auf Anhieb schafft. Und auch der Endanwender der sich seinen PC noch selber zusammen schraubt erhält so die große Chance, dass sein Eigenbau nicht dem Nachbarn seinen Radio oder Fernsehempfang stört. Ein PC-Mainboard ohne Konformitätserklärung wäre damit innerhalb Europas quasi unverkäuflich.

Allerdings hatten wir damals auch so Kuriositäten dass die Bestehung der Störaussendungsprüfung (Freifeldmessung) z.B. davon abhing, wie fest eine gewisse Gehäuseschraube angezogen war, Elektromagnetismus kann manchmal sehr rätselhaft sein. Wer manchen PC aufschraubt und so kupferne Gehäuseklammern findet, oder eleganter, mit einem Metallgewebe ummantelte Schaumstoffblöcke, der kann daraus schließen, dass das Gehäuse extra damit noch für elektromagnetische Wellen abgedichtet werden musste, um noch ach und krach über den Test zu kommen.

Deswegen findet man in den Prüfberichten auch immer komplette PCs im denen dann die auf dem Prüfbericht genannte Komponente verbaut ist, und nicht nur ein laufendes Mainboard auf dem Prüftisch. Um Geld zu sparen haben wir damals dann - sofern wir zuversichtlich waren - immer eine neue Grafikkarte und Mainboard verbaut, schaffte es das Gesamtsystem, gabs dann Konformitätserklärungen und Zertifikates für beides mit einem Messdurchgang. Ein paar Mal beteiligte sich auch noch ein befreundeter Gehäusehersteller, der dann auch gleich sein Zertifikat für sein Blech bekam.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Mathias am Fr 02.12.2016, 22:54:58
Hier mal ein paar Informationen, um die Spekulationen und Falschmeldungen zu beenden.

Ja, es gibt die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU die für Schweizer Hersteller und Händler die innerhalb der EU handeln wollen auch gilt. Diese Änderungen sind seit April 2016 eben auch für Schweizer Produzenten innerhalb der EU gültig. Zum nachlesen, hier der Text der:

"Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR"
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0030

Innerhalb der Schweiz gibt es selbstverständlich keine CE Kennzeichnungspflicht! Sie kann genutzt werden, wird auch anerkannt, muß natürlich nicht! Würde nur gelten, wenn eine Schweizer Firma eben auch innerhalb der EU aktiv sein will, was wir ja definitiv nicht wollen.

CE-Kennzeichnungen außerhalb der EU können auch einfach als Bestätigung daß die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind, selbst aufgedruckt/angebracht werden. Es gibt keine verpflichtenden Prüfungen oder sowas! Es ist einfach eine Erklärung der Konformität.

Wir sehen das momentan recht unaufgeregt. Es gibt hochoffizielle korrekte  Lösungen, auch für die besonders obrigkeitshörigen Deutschen unter euch. Andreas wird natürlich direkt informiert.

Und ja, ich hätte es auch besser gefunden wenn man uns bei solchen Problemen direkt kontaktiert, weil dann aus dritter Hand zu erfahren daß ein Problem überhaupt existent ist, während die öffentliche Debatte inklusive aller verhaltenskreativen Auswirkungen bereits tobt, ist auch müßig. ;)

Die tatsächlichen Informationen (und ich spreche jetzt nicht mal noch von WIssen) aus der Debatten zu klauben, ist jetzt auch nicht meine liebste Abendbeschäftigung.

Genauere Informationen, wenn alles verifiziert ist. Skandalisieren oder Panik ist aber nicht angebracht.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: czietz am Fr 02.12.2016, 23:13:42
@Mathias: Ich finde nicht, dass das Bestehen auf die vom Hersteller bestätigte Einhaltung von z.B. Sicherheitsrichtlinien, wie es der Zoll nun getan hat, ein Zeichen für "besondere Obrigkeitshörigkeit" ist. Im Gegenteil: Als jemand, der kürzlich selbst wochenlang hartnäckigen Funkstörungen aus der Nachbarschaft hinterher gejagt ist (ich war kurz davor, die BNetzA darauf anzusetzen), finde ich es gut, dass alle Geräte innerhalb der EU (zumindest theoretisch) z.B. EMV-Normen einhalten müssen.

Umso besser, wenn die Firebee das offenbar tut und es somit schon eine einfache Lösung für Nervengifts Problem beim Import gibt.  :)
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Mathias am Fr 02.12.2016, 23:26:46
finde ich es gut, dass alle Geräte innerhalb der EU z.B. EMV-Normen einhalten müssen.
Ja, inhaltlich bin ich voll bei Dir. Solche Normen machen sehr oft auch SInn. Aber, die CE-Kennzeichnung selber ist ja – wenn außerhalb der EU produziert wurde – in erster Linie lediglich ein Pickerl daß man sich selber ausdruckt/aufbringt.
Das ist der Punkt auf den ich da hauptsächlich abgezielt habe. Das Board wurde ja in der Schweiz hergestellt, und hält deshalb garantiert alle dortigen Normen ein.
Deutschland ist halt nicht der Nabel der Welt, aber der Thread ließt sich eben so ;)
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Fr 02.12.2016, 23:42:02
Matthias, habt ihr denn nun EMV-Messungen gemacht, oder nicht? Ja, oder Nein? Habr ihr einen entsprechenden Messbericht mit Zertifikat oder nicht? Das ist das entscheidende. Alles andere ist keine Aussage, die irgendjemandem weiter hilft. Es ist eure Pflicht, die Firebee entsprechend zu kennzeichnen, egal wie klein die Serie auch ist. Wenn nur das CE-Markieren und Beilegen der Dokumentation dazu versäumt wurde, kann ja Medusa die Firebee wieder an Nervengift zusenden, nachdem das nachgeholt wurde.

Alles andere ist nur ein Reden um den heißen Brei herum. Das hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern das ist EU-weit Gesetz, übrigens auch in Österreich. So wie jedes Autoteil eine ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) braucht, braucht auch die Firebee eine Nachweis über EMV-Konformität. Das ist mehr als nur eine Formalität, die Geräte können von der BNetzA eingezogen werden, und das wird die Besitzer sicher nicht freuen, wenn sie ermittelt wurden, und Medusa kann finanziell belangt werden, das kann richtig weh tun.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Mathias am Fr 02.12.2016, 23:49:30
Oh, mein besonderer Freund schon wieder.

Ließ mein Posting oben, oder informiere Dich, CE-Kennzeichnung ist in der Schweiz wie gesagt keine Pflicht. Und selbst eine Kennzeichnung setzt keinerlei externe Prüfung voraus!

Hör bitte auf permanent mit Falschinformationen alles zu verkomplizieren.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Sa 03.12.2016, 00:00:13
Du weichst der Frage aus. Die Schweiz ist für Nervengift egal. Er will die Firebee in Deutschland betreiben. Und da ist die EMV-Prüfung und CE-Kennzeichnung Pflicht. Du sitzt in Wien, das ist in Österreich, das ist auch EU-Mitglied. Theoretisch könnte dir das Pendant der BNetzA in Österreich dir deine Firebee auch weg nehmen.

CE sagt aus, dass das Gerät den Bestimmungen entspricht. Macht man den CE-Babscher drauf, und das Gerät entspricht nicht den Bestimmungen, sprich rasselt durch die EMV-Prüfung durch, dann ist man sowas von am Ar.... Die Bundesnetzagentur und entsprechende Pendants in ganz Europa können so eine Nachprüfug jederzeit anfordern, wenn der Verdacht besteht, dass der Hersteller die Bestimmungen nicht ernst nimmt. Die Gesetzgebung dazu darf man nicht auf die leichte Schulter nehnem, das ist kein Spaß.

Ich schreibe das nicht, um dich oder euch zu ärgern, deine Einstellung zu dem Thema ist grob fahrlässig und sehr leichtsinnig.

Grüße von deinem "speziellen Freund".
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Mathias am Sa 03.12.2016, 00:16:06
Nochmal: hör mit den Falschinformationen auf! Ich wil nicht anfangen hier Postings zu moderieren. Ließ nochmals die guten Ausfühungen von czietz diesbezüglich im Posting Nr. 30, wenn Du meine Angaben schon für nicht vertrauenswürdig hältst. Es gibt keine Verpflichtung zu EMV-Prüfberichten oder externen Zertifizierungen als EU-fremder Hersteller. Ende der Debatte!
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Sa 03.12.2016, 00:22:28
Richtig, der Importeur oder Inverkehrbringer des Geräts muss die Konformität nachweisen.

Du willst aber doch wohl den Besitzern der Firebee nicht jedem eizelnen aufbürden, dass er eine eigene EMV-Zertifizierung im Labor durchführen und bezahlen soll? Und wie soll er das tun, wenn er das Teil noch nichtmal in die EU einführen kann? Soll er noch einen Schweiz-Urlaub buchen, den er dann im Prüflabor verbringt?

Was glaubst du eigetntlich, wozu es nicht nur innerhalb der EU, sondern in vielen Ländern außerhalb der EU solche CE/EMV-akkreditierte Prüflabors gibt? Sogar in der Schweiz. In der seit April 2016 auch diese Bestimmungen gelten?

Du redest immer noch nur um den heißen Brei herum. Unterstelle mir hier keine Falschmeldungen, du verstehst die Tragweite deiner Aussage nicht. Und jetzt hier - als Vertreter des ACP-Projekts und damit direkt Betroffener - mit Moderation und Beitragslöschung zu drohen zeugt auch nicht gerade von Charakter. Ich schreibe diese Sachen nicht zum Spaß, nehmt euch diese Beratung besser zu Herzen.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Mathias am Sa 03.12.2016, 00:44:14
Es ist immer das Selbe mit Dir. Du verbreitest Falschmeldungen, und wenn man diese mühsam wiederlegt, machst Du 5 neue Fässer auf. Dabei unterstellst Du natürlich gleich wieder mal wie man was denkt, oder welche Einstellung man dazu hat, oder was man tun müßte, oder wie man sich zu verhalten hätte, oder was die Pflicht wäre.

Unabhängig davon, wenn Du bei so einem ernsten Thema, wiederholt Falschinformationen verbreitest, bleibt mir nichts anderes über als sie irgendwann mal zu moderieren, wenn Du nicht damit aufhörst. Es steht eben schon mehrfach in diesem Thread, daß dieser Punkt von Dir nicht richtig ist (wie viele Andere leider auch). Was aber eben schade ist, weil manche Punkte von Dir schon Hand und Fuß haben bei verschiedensten Themen.

Mit Dir ist einfach kein sinnvolles Gespräch möglich. Deshalb gehe ich seit geraumer Zeit auch nicht mehr konkret auf Dich ein.

Und ja, mir ist es wichtig bei einem Thema wie diesem hier, keine Spekulationen abzugeben, oder wüst mit Halbwissen zu debattieren.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Patrick STf am Sa 03.12.2016, 01:44:04
Ich muss mich da auch mal einklinken. Um ehrlich zu sein fehlen mir die Worte.

Fakt ist die Firebee wird gewerblich angeboten und international verkauft. Ob das ein Hobbyprojekt ist oder nicht spielt dabei überhaupt keine Rolle. Als ordentlicher Kaufmann muss man in der Lage sein die gesetzlichen Bestimmungen bei der Einfuhr von Waren einzuhalten. Aus eigener Erfahrung weiß ich wie Zollbehörden bei grobfahrlässigen Fehlern vorgehen. Damit ist wirklich nicht zu scherzen und schon gar nicht im Dreiländereck.

Meine persönliche Meinung dazu verkneife ich mir :)
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: tuxie am Sa 03.12.2016, 08:30:01
Punkt eins, der Zoll hat Nervengifte einfach abgefertigt d keine Lust, sonst hätte er nicht so schnell bescheid.
Punkt zwei das CE Zeichen bedarf keiner Prüfung, es genügt wenn das Gerät nach Bestimmungen produziert worden sind und wenn das Gerät Ce zertifizierte Netzteile hat. Zu dem Thema gab es CE eingeführt worden ist sachkundig in der ct berichtet.

Wenn die firebee nach ce Norm produziert worden ist, dann darf man das Label selbst anbringen. Das ist auch in Deutschland nicht anders.
Die Bedienungsanleitung ist nun wirklich kein Ding......
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Sa 03.12.2016, 16:41:09
Das ist falsch. Der Hersteller muss mit der Konfomitätserklärung nachweisen, dass das Gerät konform ist. Und die Konformitätserklärung darf ein Hersteller nur nach Prüfung eines akrreditierten Messlabors erstellen. Die Konformitätserklärung basiert bei einem Computer auf dem EMV-Prüfbericht. Erst dann darf er das CE-Zeichen anbringen. Theoretisch müsste sogar noch eine VDE-Prüfung zur elektrischen Sicherheit gemacht werden, das dürfte aber das fix und fertige Steckernetzteil schon abfrühstücken, idealerweise mündet das in ein "GS"-Zeichen.

Evtl. kann aber auch das noch ein Problem sein, denn wenn das Netzteil nur 2 Kontakte hat (also der Schutzkontakt fehlt), fällt das - wenn ich mich noch recht erinnere - unter den Fall "Schutzisolierung", aber die Firebee hat ein Metallgehäuse, könnte also sogar sein, dass die eigentlich sogar übers Netzteil geerdet sein müsste (also am Schutzleiter angeschlossen sein müsste). Aber damit hatte ich nie direkt zu tun, unsere Testsysteme für die Boards hatten alle schon vorzertifizierte AT oder ATX Netzteile mit entsprechender Gehäuseerdung. Das Thema kenne ich nur noch grob aus meiner Berufsausbildung, da gibts diese VDE/DIN Norm 0701 usw. (Die 0701 heißt heute anders und ist stark gegenüber dem erweitert was ich damals in der Berufsschule lernen musste)

Informiert euch, bevor ihr irgendwelchen Unsinn schreibt. https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung 
Zitat
"Die EU-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes."

https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung#Wichtige_Merkmale_der_CE-Kennzeichnung

Zitat
Wichtige Merkmale der CE-Kennzeichnung

    Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine oder mehrere der EU-Richtlinien Anwendung findet, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Richtlinien zu berücksichtigen.
    Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen.
    Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.
    Der Hersteller erstellt eine EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an dem Produkt an.
    Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten.
    Neben der CE-Kennzeichnung sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des „CE“ in Frage stellen können. (Es gibt immer wieder Diskussionen um das deutsche GS-Zeichen, welches inhaltlich nicht den Umfang der CE-Kennzeichnung umfasst).
    Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-)Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind.
    Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien anderslautende Bestimmungen vorsehen.
    Einen wichtigen Teil innerhalb des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt die Risikobeurteilung dar. Diese wird aktuell nach der harmonisierten Europäischen Norm EN ISO 12100:2010 durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Sicherheits-Grundnorm (A-Norm). Alternativ zu diesem allgemeinen Verfahren besteht im Falle des Vorhandenseins einer speziellen Produktnorm (C-Norm) für spezielle Maschinentypen (z. B. Pressenbau,...) die Möglichkeit, die Risikobeurteilung nach der C-Norm durchzuführen.

Die "Benannte Stelle" ist das Prüflabor. Normalerweise benennt man dieses auf der Konformitätserklärung, evtl. sogar mit der Nummer des Messprotokolls von dort.

Mit anderen Worten, wer bei so einem Gerät die CE-Kennzeichnung weglässt, sie anbringt ohne eine Konformitätserklärung erstellt und unterschrieben zu haben, und im Zweifelsfall diese Konformität nicht anhand eines Laborprotokolls eines akkreditierten Prüflabors nachweisen kann, steht im Zweifelsfall mit dem Rücken zur Wand. Ich weiß nicht, was für eine Rechtsform Medusa hat, ob da die Besitzer im Zweifelsfall haftbar gemacht werden können, ich möchte aber dann nicht in deren Lage sein.

Es lohnt sich übrigens, dazu die nationalen Gesetze, die dieses EU-Recht umsetzen, zu lesen. Dann weis man auch was auf einen da zu kommen kann. Das ist kein Spaß.

Ich überlasse es euch, die Sache mit der Schutzisolierung, Schutzklassen usw. zu recherchieren, vielleicht findet sich hier im Kreise ja auch ein Elektriker, der muss es sowieso genau wissen. Theoretisch kommt auch noch die ELektronikschrott-Rücknahmeverordnung hinzu, wird sich aber gegenüber einem Außer-EU-Anbieter wahrscheinlich nur schwer durchsetzen lassen

Patrick und Tuxie sprechen noch einen weiteren Punkt an. Nervengift. Der hat nämlich ein Gerät gekauft, bei dem er fest daran geglaubt hat, dass er es in Deutschland betreiben darf. Er hat zwei Mal Zeit beim Zoll verbracht, die Enttäuschung, dass er das Gerät nicht einführen darf. Er hat gegenüber Medusa auch Rechte: Auslieferung eines zugelassenen Geräts oder Geld zurück.

Und der Zoll hat ihn nicht abgefertigt, sondern er hat nur das getan, was er nach Gesetz tun muss: Das Verhindern der Einführung eines nicht zugelassenen Geräts. Das auf dem Gerät, der Verpackung und Handbuch nicht angebrachte CE-Zeichen ist schon das Erkennungsmerkmal, so wie ein Auto ohne Nummernschidl auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Eigentlich waren die sogar noch großzügig, dass es noch mal eine zweite Sichtprüfung gab, der Fall war eigentlich schon beim ersten Mal klar, wenn es so passierte wie N. es schildert. Wahrscheinlich nützt es jetzt auch nicht, irgendwo eine Rolle CE-Aufkleber zu besorgen, die drauf zu babschen und das Ding wieder loszuschicken. Mit ein bischen Pech hat der Zoll jetzt schon den Absender auf dem Radar, und wenn das Ding dann mit CE Aufkleber kommt (aber ohne Konformitätserklärung, Prüflaborangabe, etc.), werden die mitunter automatisch eine Messung veranlassen. Wenns dann durchrasselt, dann ist erst recht der Misthaufen am dampfen.

Ist übrigens kein Einzelfall, das ist schon öfters in Auto-Foren ein Thema, z.B. mal nach "China-RNS Zoll" googlen, da wurden schon massig günstige Alternativen zu VW-Navigations-Radiosystemen vom Zoll einkassiert, weil sie weder CE noch ABE haben, (und außerdem teilweise noch den VW-Originalen designmäßig sehr ähnlich sind, Stichwort Produktpiraterie).

Und es gibt auch nicht "die Konstruktion nach CE-Norm". Du brauchst auf einem zertifizierten Produkt nur einen einzigen Widerstand ändern, und schon musst du theoretisch eine Neu-Zertifizierung durchführen. Oben die Sache mit der verschieden fest gezogenen Schraube deutet das eigentlich schon an. Davon abgesehen, wenn keinerlei EMV-Filterstufen auf den Schnittstellem zu finden ist, ist das sowieso keine "Konstruktion nach CE-Norm", ganz extrem ist schon der Vergleich zwischen dem Druckerport bei der Firebee und dem ASUS-Board.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: mfro am Sa 03.12.2016, 16:51:48
was genau willst Du eigentlich?
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Sa 03.12.2016, 17:17:03
Bei der Beratungsresistenz frage ich mich das auch.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Patrick STf am Sa 03.12.2016, 18:25:19
Eins im Vorfeld. Ich habe die Weisheit mit Sicherheit nicht gefressen :)

In der Vergangenheit habe ich aber gewerblich internationalen Handel betrieben. Bezüglich den Behörden kenne ich mich schon etwas aus :)

Die meisten Sendungen werden bei der Einfuhr aus Zeitgründen nicht geprüft. Lediglich die Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren werden erhoben. Dafür gibt es ja einen Lieferschein der außen am Paket anzubringen Ist.

Als Hersteller gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man kann für das Produkt alle notwendigen Nachweise für eine berechtigte Einfuhr in  das Sendungsland erbringen, oder man weißt den Kunden darauf hin, dass es zu Problemen mit der Einfuhr kommen kann. Das ist auch nicht unmoralisch und wird von vielen Firmen aus unterschiedlichsten Gründen fabriziert. Es ist ja nicht verboten seine Waren zu verkaufen, solange man sich an die nationalen Gesetze des Firmensitzes hält.

Ein persönliches Urteil darüber Fälle ich nicht. Ist ja schließlich ein öffentliches Forum :)
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: czietz am Sa 03.12.2016, 18:28:14
@1ST1 irrt allerdings bei einigen Details: Eine "benannte Stelle" ist nicht zwangsläufig das gleiche wie ein Prüflabor -- und weder das eine noch das andere ist Pflicht bei der Erklärung der Konformität mit der EMV-Richtlinie.

Ein externes Prüflabor wird meist dennoch hinzugezogen, weil wohl die wenigsten Hersteller selbst eine normgerechte Prüfung durchführen können. Wer das aber als Hersteller selbst kann und die Prüfberichte für die technischen Unterlagen selbst erstellt, darf die Konformität aber auch erklären, ohne je ein externes Prüflabor eingeschaltet zu haben. Wie gesagt, das CE-Zeichen wird nicht von einem Prüflabor verliehen, sondern zeigt an, dass der Hersteller die Konformität erklärt!

Die benannte Stelle andererseits prüft im Falle der EMV-Richtlinie freiwillig die Unterlagen:
"(4) Zusätzlich zu dem Verfahren nach den Absätzen 2 und 3 kann der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter die technischen Unterlagen der benannten Stelle mit dem Antrag auf ihre Bewertung vorlegen. " (§7 EMVG)

Da das CE-Zeichen eben nicht im Rahmen irgendeiner Zertifizierung von einem Dritten verliehen wird, ist auch der Satz ...

Zitat
Du brauchst auf einem zertifizierten Produkt nur einen einzigen Widerstand ändern, und schon musst du theoretisch eine Neu-Zertifizierung durchführen.

... in seiner Pauschalität Unsinn. Wenn sich der Hersteller sicher ist, dass diese Änderung keine Auswirkung auf die Konformität hat, wird er nicht (und muss er nicht) eine neue Prüfung veranlassen.

Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Sa 03.12.2016, 18:34:01
Patrick, so einfach ist es auch wieder nicht. Es soll ja Länder geben, in denen diverse Drogen legal sind. Das heißt aber noch lange nicht, dass jemand diese von dort in ein Land verkaufen darf, in dem das nicht so ist. In Saudi-Arabien wirst du bei Einreisekontrolle gleich in den Knast gesteckt, wenn du ein Mohnbrötchen im Gepäck hast.

czietz, sofern der Hersteller selbst ein anerkanntes Prüflabor hat (das also auf Einhaltung der Normen geprüft wurde, sprich akkreditiert ist) darf er das natürlich auch selber, das ist klar. Wenn das Labor durch viele Neuentwicklungen des Herstellers ausgelastet ist, lohnt sich das auch, dafür die Ressourcen zu investieren. Aber beim besten Willen, glaubst du dass Medusa das hat? Das ist doch ein ganz kleiner Betrieb. Wenn die das nämlich hätten, dann hätten sie von vorneherein alles richtig gemacht, dann wäre es erst garnicht so weit gekommen. Mein Eindruck ist, im Firebee-Team hat nicht einer überhaupt an diese Möglichkeit gedacht, dass von der Seite eine Problematik vorliegen könnte.

CE-Zeichen aufbabschen bedeutet, dass man die dazu nötigen Prüfungen durchgeführt und bestanden hat. Ein Zertifikat ausstellen, ohne das getan zu haben ist russisch Roulette.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Patrick STf am Sa 03.12.2016, 18:44:04
Es ist vielleicht nicht ethisch aber letztendlich haftet der Empfänger der Sendung für den Inhalt. Du darfst auch Waffeln ins Ausland verkaufen, solange du dich an die deutschen Gesetze hältst. Warum glaubst du bestellen so viele Bundesbürger Schusswaffen aus Amerika? Dort sind die Gesetze in den meisten Bundesländern im Vergleich zu den deutschen sehr schwach. Von zehn Sendungen wird höchstens eine Sendung eingezogen. Dem Händler passiert nichts, aber der Empfänger muss sich dann warm anziehen :)

So einfach ist es auch wieder nicht. Es soll ja Länder geben, in denen diverse Drogen legal sind. Das heißt aber noch lange nicht, dass jemand diese von dort in ein Land verkaufen darf, in dem das nicht so ist. In Saudi-Arabien wirst du bei Einreisekontrolle gleich in den Knast gesteckt, wenn du ein Mohnbrötchen im Gepäck hast.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: 1ST1 am Sa 03.12.2016, 18:55:14
Gut, in dem Fall hast du recht. Aber wie oben entdeckt, gelten die EMV-Bestimmungen inzwischen auch vollumfänglich in der Schweiz. Das heißt, Medusa hat selbst innerhalb der Schweiz ein Problem. Und unser Freund N. hat einen gültigen Kaufvertrag über ein Gerät, was er in Deutschland betreiben möchte, und er ging davon aus, dass er das darf. Damit ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Er hat das Recht auf Nachbesserung - sprich Nachholung der CE.Kennzeichnung mit allen was da dran hängt, und wenn das nicht geht, dann Geld zurück.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Patrick STf am Sa 03.12.2016, 18:58:09
Genauso schaut es leider aus  >:D
Gut, in dem Fall hast du recht. Aber wie oben entdeckt, gelten die EMV-Bestimmungen inzwischen auch vollumfänglich in der Schweiz. Das heißt, Medusa hat selbst innerhalb der Schweiz ein Problem. Und unser Freund N. hat einen gültigen Kaufvertrag über ein Gerät, was er in Deutschland betreiben möchte, und er ging davon aus, dass er das darf. Damit ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Er hat das Recht auf Nachbesserung - sprich Nachholung der CE.Kennzeichnung mit allen was da dran hängt, und wenn das nicht geht, dann Geld zurück.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: gh-baden am Sa 03.12.2016, 22:26:32
[…]
CE sagt aus, dass das Gerät den Bestimmungen entspricht. Macht man den CE-Babscher drauf, und das Gerät entspricht nicht den Bestimmungen, sprich rasselt durch die EMV-Prüfung durch, dann ist man sowas von am Ar....

Wenn man greifbar ist, sicher. $KUMPEL kaufte Röhrenstroboskope (die ffffumpen mit 2-3 kW) aus China. Gingen durch, aber CE fehlt. Fragt er in China nach, eine Woche später hat er einen Brief, darin Wachspapier mit 5x25 Stück CE-Kennzeichen zum selbst aufkleben. Problem gelöst!!!!1
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Mathias am Sa 03.12.2016, 22:32:24
Ich kann nur allen Raten die Falschmeldungen von 1ST1 nicht für bare Münze zu nehmen. Gegebenenfalls selber nachzulesen. Viele der Wortmeldungen wie die schon so oft wiederlegten "Prüfstellenzwang", EU-Verordnungen innerhalb der Schweiz, zwangsweise Konformitätserklärungen in der Schweiz usw. sind blanker Unsinn.

Die ganze Sache ist ein Sturm im Wasserglas, da es lediglich um den Formalakt der Erklärung handelt. Da nach Schweizer Normen hergestellt wurde, gibt es keine Bedenken von MCS und die Produktion nach den Normen EN 61000-6-1:2007 sowie EN 61000-6-3:2007 +A1:2011 steht außer Frage.

1ST1 dagegen, der die FireBee ja noch nie leiden konnte, scheint daran gelegen zu sein das Projekt möglichst zu beschädigen. Dazu werden dann auch permanent Polemiken gefahren, Deutsches Recht, EU-Verordnungen, bilaterale Verträge, Schweizer Recht geschickt vermischt. Export, aktive Firmen am EU-Binnenmarkt und Importe werden ebenso wüst verflochten. Und wenn, wie oben oft geschehen, Aussagen wiederlegt werden, dann wird blitzschnell auf die persönliche moralische Ebene geswitcht. Diskussion findet nicht statt, Postulieren ist angesagt.

Ich hab Atari-Home.de weit über 10 Jahre sehr für die menschlichen, aufmerksamen und hilfsbereiten Umgangsformen geschätzt. Diese Art der Kommunikation lässt mich jedoch ratlos zurück. Ich will mich jedenfalls nicht weiter sinnentleert damit abmühen Lügen zu wiederlegen. Daher bitte ich euch mitzudenken, aufmerksam zu sein und euch selbst eine Meinung zu bilden.
Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Nervengift am Sa 03.12.2016, 23:15:20
Zitat
Mein Eindruck ist, im Firebee-Team hat nicht einer überhaupt an diese Möglichkeit gedacht, dass von der Seite eine Problematik vorliegen könnte.

In dem Falle betrifft das jeden, der sich etwas mehr mit der Firebee auseinandergesetzt hatte und sich die Bilder des Gehäuses und der Platine angeschaut hatte. Das fehlende CE-Zeichen hätte jeden auffallen müssen und jeder hätte deswegen nachfragen können!

Wie dem auch sei, ich bin echt überrascht, was ich hier jetzt losgetreten habe und dass sich die Gemüter so erhitzt haben. :o Ich denke, dass Medusa für das Problem eine Lösung finden wird.

Es hilft jetzt auch nicht viel weiter, wenn wir uns jetzt hier weiter die Köpfe heißreden, denke ich. Schauen wir welche Lösung gefunden wird.

Titel: Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
Beitrag von: Mathias am Sa 03.12.2016, 23:29:59
In diesem Sinne schließe ich das Thema, nach Rücksprache mit anderen Moderatoren temporär, damit es hier nicht destruktiv weitergeht. Ich melde mich dann wieder wenn es eine offizielle Aussage von MCS gibt.